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Beschlussvorlage - 2025/048-08
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier: 1. Nachtrag des Stellenplans 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Organisation, IT und Personal
- Verfasser/in 1:
- Frau A. Löhmann, Tel.: 164-102
- Aktenzeichen:
- 10 42 02
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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19.06.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan für die Stadt Syke bildet im Teil A die Beamtenstellen und im Teil B die Stellen der tariflich Beschäftigten ab.
Im Teil A des Stellenplanes (Beamtinnen und Beamte) gibt es in der absoluten Anzahl der Beamtenstellen keine Veränderungen zum Stellenplan 2024.
Hinweis:
Es sind 5 Beamtenstellen (tatsächliche Besetzung 4,69) mit tariflich Beschäftigten besetzt. Es handelt sich um Stellen in den Fachbereichen 1, 2 und 4. Diese sind mit einem k.u.-Vermerk (künftig umzuwandeln) versehen.
Im Teil B des Stellenplans (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) sind alle Stellen mit der tariflichen Bezahlung und den Stundenanteilen in der jeweiligen Entgeltgruppe dargestellt. Im Stelleplan 2025 betrug die Gesamtzahl der Vollzeitstellen 335,86 Stellen. Dieser Stellenanteil erhöht sich auf 337,91 Vollzeitstellen.
Folgende Änderungen werden mit diesem Nachtrag behandelt:
a) Stellenplan Beamte
- Eine Stelle aus dem Fachbereich 1 – Organisation, IT und Personal mit der Besoldungsgruppe A 12 wurde in den Bereich Steuerung verschoben.
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Im Fachbereich 1 – Organisation, IT und Personal wurde eine Stelle nach Besoldungsgruppe A 10 eingerichtet. Es ist beabsichtigt, diese Stelle mit 25 Wochenstunden ab dem 01.10.2025 zu besetzen. Die Stelle ist notwendig, um das vorhandene Personal zu entlasten.
Die finanziellen Auswirkungen im Jahr 2025 belaufen sich auf ca. 6.800 Euro und sind im Personalkostenansatz 2025 enthalten. - Damit die Gesamtanzahl der Beamtenstellen gleichbleibt, wird die Beamtenstelle im Fachbereich 3 – Ordnungswesen mit der Besoldungsgruppe A9 m.D. entfernt. Es ist nicht beabsichtigt, eine:n Beamt:in im mittleren Dienst einzustellen.
b) Stellenplan Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
a. Im Fachbereich 2 – Bildung und Generationen werden folgende Änderungen vorgenommen:
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In der ergänzenden Betreuung der Luise-Chevalier-Schule (Chevalierclub) wird eine Stelle in Vollzeit nach Entgeltgruppe S04 eingerichtet. Die Stelle ist notwendig um die ergänzende Betreuung in der Schule aufrecht zu erhalten. Derzeit ist dort ein Mitarbeiter befristet beschäftigt. Eine weitere befristete Beschäftigung ist nur mit Sachgrund möglich. Um dem Mitarbeiter jedoch eine sichere berufliche Perspektive zu bieten, wird die Stelle unbefristet eingerichtet.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2025 belaufen sich auf ca. 23.800,00 Euro und sind im Personalkostenansatz für 2025 enthalten. - Eine weitere Stelle wird aus dem Kita-Bereich in den Chevalierclub verschoben, damit der Betreuungsbedarf gedeckt werden kann. Eine Auswirkung auf die absolute Stellenzahl ergibt sich hieraus nicht.
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Im Hallenbad wird eine unbefristete Stelle nach Entgeltgruppe 3 mit 24 Wochenstunden für den Kassenbereich eingerichtet. Der derzeitige Mitarbeiter ist mit Sachgrund befristet eingestellt worden. Der Sachgrund entfällt und ein weiterer Sachgrund ist nicht vorhanden. Das Kassenpersonal im Hallenbad wird benötigt um den Dienstbetrieb am Laufen zu halten. Es wird daher eine unbefristete Stelle eingerichtet.
Die finanziellen Auswirkungen für die Weiterbeschäftigung ab 01.10.2025 im Jahr 2025 belaufen sich auf ca. 9.750 Euro und sind im Personalkostenansatz 2025 berücksichtigt. -
Im Hallenbad wird eine Stelle nach Entgeltgruppe 3 mit derzeit 33,5 Wochenstunden auf 39 Wochenstunden angehoben. Auch dies ist notwendig, da die derzeitige Mitarbeiterin lediglich eine befristete Stundenerhöhung hat und eine weitere Befristung nicht möglich ist.
Die finanziellen Auswirkungen im Jahr 2025 belaufen sich auf ca. 5.600 Euro und sind im Personalkostenansatz 2025 berücksichtigt. -
Im Jugendhaus wird eine Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe S11b eingerichtet. Es sind immer wieder krankheitsbedingte Ausfälle zu verzeichnen. Der Betrieb im Jugendtreff Barrien kann mit dem derzeitigen Personal nicht abgesichert werden. Eine weitere Stelle sorgt für Entlastung. Mit einer Besetzung ist ab 01.10.2025 zu kalkulieren.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2025 betragen ca. 23.200 Euro und sind im Personalkostenansatz 2025 enthalten. - Im Bereich der Kindertagesstätten ist der Bedarf an pädagogischen Fachkräften weiter gestiegen. Es wurden neue Gruppen und zum Teil neue Kindertagesstätten eingerichtet, um den stetig steigenden Bedarf an Kinderbetreuungszeiten zu decken. Hierfür ist entsprechendes Fachpersonal (Erzieher:innen, Sozialpädagogische Assistenten) und auch Leitungspersonal notwendig. Der weiterhin vorherrschende Fachkräftemangel in diesem Bereich macht es unabdingbar, unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen. Dies führt dazu, dass der Stellenplan im Laufe des Haushaltsjahres erweitert wird und diese Veränderungen mit dem neuen Stellenplan dargestellt werden.
b. Im Fachbereich 3 – Ordnungswesen wird als Ersatz für die entnommene Beamtenstelle nach Besoldungsgruppe A9 m.D. eine Stelle Beschäftigtenstelle nach Entgeltgruppe 9a eingerichtet, damit die absolute Stellenanzahl nicht verändert wird, wird hierfür eine Stelle der Personalentwicklung (ursprünglich 2 Stellen) herangezogen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die im Stellenplan 2025 aufgeführten Stellen belaufen sich auf insgesamt 22.620.100 EURO. Die o.g. Maßnahmen führen nicht zu einer Erhöhung des Ansatzes.
In diesem Betrag sind weiterhin die Kosten enthalten, die z.B. für Arbeitsschutz, Unfallversicherung und gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen im Rahmen der Beschäftigung anfallen.
Die Kosten für die bei der Stadt beschäftigten FSJ-ler, BFD-ler und Praktikant:innen sind ebenfalls enthalten.
Dieser Betrag enthält keine Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 kB
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2
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18,3 kB
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3
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21,3 kB
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4
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6,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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6,2 kB
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