Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage - 2025/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr M. Wendt, Tel.:164-126
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Okel
|
Anhörung
|
|
|
|
04.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Ristedt
|
Anhörung
|
|
|
|
04.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Steimke
|
Anhörung
|
|
|
|
04.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Wachendorf
|
Anhörung
|
|
|
|
04.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinsame Sitzung Ortsräte
|
Anhörung
|
|
|
|
04.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Gessel
|
Anhörung
|
|
|
|
05.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
|
Anhörung
|
|
|
|
05.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Heiligenfelde
|
Anhörung
|
|
|
|
05.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Henstedt
|
Anhörung
|
|
|
|
05.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinsame Sitzung Ortsräte
|
Anhörung
|
|
|
|
05.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Barrien
|
Anhörung
|
|
|
|
11.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Syke
|
Anhörung
|
|
|
|
11.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinsame Sitzung Ortsräte
|
Anhörung
|
|
|
|
11.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Syke
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.07.2025
|
Sachverhalt
Mit diesem 1. Nachtragshaushalt werden die wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt und die notwendigen Veränderungen im investiven Finanzhaushalt zur Fortführung und Umsetzung von Maßnahmen vorgenommen.
Insgesamt hat sich der Ergebnishaushalt in 2025 bisher positiv entwickelt. Dazu zählen u.a. die Gewerbesteuer und die Schlüsselzuweisung aus dem Finanzausgleich.
Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2025 wird auch der Stellenplan angepasst.
Ergebnishaushalt
Der Haushalt 2025 schließt mit diesem Nachtrag aktuell mit einem Defizit von 1,05 Mio. € gegenüber dem Fehlbetrag von 2,26 Mio. € aus dem Ursprungshaushalt vom Dezember 2024 ab.
Im Finanzausgleich gibt es bei den Schlüsselzuweisungen einen Mehrertrag von 406.500 €. Die Erhöhung ist auf die positive Entwicklung der Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2022 zurückzuführen.
Die Gewerbesteuer entwickelt sich im laufenden Jahr bisher sehr positiv. Einerseits gibt es erhebliche Nachzahlungen für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024, anderseits übersteigen die Anpassungen der Vorauszahlung 2025 die auch eingegangenen Herabsetzungen, so dass der Ansatz nun auf 17 Mio. € erhöht werden kann. Dadurch steigt auf der Aufwandsseite auch die Gewerbesteuerumlage um 81.400 €.
Weitere Mehrerträge gibt es durch die Anpassung der Konzessionsabgabe Strom mit 70.000 €, die ebenfalls aufgrund der Bevölkerungsentwicklung steigt.
Bei den Aufwendungen gibt es folgende wesentlichen Änderungen:
Auf Kreditermächtigungen in Höhe von 7,6 Mio. € aus 2023 konnte verzichtet werden. Weitere Kredite sollen im Haushaltsjahr voraussichtlich nicht aufgenommen werden. Dadurch kann der Ansatz der Zinsaufwendungen um 350.000 € reduziert werden.
Mehraufwendungen ergeben sich bei den Zuschüssen an Drittträger im Kindergartenbereich mit 265.400 €. Ursächlich hierfür sind in erster Linie die gestiegenen Personalkosten.
Die Straßenunterhaltung soll um 97.000 € für eine Brückensanierung am Bahnhof und den Umbau eines Kreuzungsbereichs in Barrien erhöht werden.
Weitere Mehraufwendungen gibt es beim Brandschutz, Gerichtskosten und weiteren kleineren Positionen in unterschiedlichen Produkten.
Finanzhaushalt
Gegenüber dem Haushaltsplan 2025 stellt sich der laufende Finanzhaushalt neu mit 1,67 Mio. € gegenüber 459.700 € deutlich positiver dar.
Der Grund dafür liegt größtenteils an der positiven Entwicklung der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen.
Nach aktuellem Stand weisen die Salden der laufenden Verwaltungstätigkeit für die Folgejahre ab 2026 durchgehend negative Beträge aus.
Im investiven Finanzhaushalt ergibt sich gegenüber dem Haushaltsplan 2025 ein um rd. 3 Mio. € höheres Defizit im Saldo der Investitionstätigkeit von 13,3 Mio. €.
Bei den investiven Auszahlungen wurden insbesondere im Baubereich dringende Maßnahmen bei der Sanierung der Grundschule Syke und Mehrkosten bei der Grundschule Heiligenfelde veranschlagt.
Die Anpassungen von weiteren Einzelpositionen in verschiedenen Produkten werden im Vorbericht zum 1. Nachtragshaushalt 2025 erläutert.
Die geplante Kreditaufnahme und die Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2025 bleiben unverändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt 2025 des 1. Nachtragshaushaltsentwurfes entwickelt sich wie folgt:
|
|
Ansatz 2025 |
Ansatz 1. NT 2025 |
Veränderung |
|
Ordentliche Erträge |
61.127.400 |
62.641.900 |
1.514.500 |
|
Ordentliche Aufwendungen |
63.371.200 |
63.676.400 |
305.200 |
|
Ordentliches Ergebnis |
-2.243.800 |
-1.034.500 |
1.209.300 |
|
Außerordentliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
|
Außerordentliche Aufwendungen |
15.300 |
15.300 |
0 |
|
Jahresergebnis |
-2.259.100 |
-1.049.800 |
1.209.300 |
Der Fehlbetrag reduziert sich auf rd. 1,05 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO möglich.
Im Finanzhaushalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
|
|
Ansatz 2025 |
Ansatz 1. NT 2025 |
Veränderung |
|
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
58.223.900 |
59.738.400 |
1.514.500 |
|
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
57.764.200 |
58.069.400 |
305.200 |
|
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
459.700 |
1.669.000 |
1.209.300 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht im Haushaltsjahr 2025 erfüllt werden.
|
|
Ansatz 2025 |
Ansatz 1. NT 2025 |
Veränderung |
|
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.328.300 |
2.684.600 |
356.300 |
|
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
12.563.500 |
16.016.000 |
3.452.500 |
|
Saldo der Investitionstätigkeit |
-10.235.200 |
-13.331.400 |
-3.096.200 |
|
|
|
|
|
|
= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag |
-9.775.500 |
-11.662.400 |
1.886.900 |
|
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
|
|
|
|
|
Ansatz 2025 |
Ansatz 1. NT 2025 |
Veränderung |
|
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
6.271.000 |
6.416.500 |
145.500 |
|
Finanzmittelveränderung |
-3.504.500 |
-5.245.900 |
1.741.400 |
|
|
|
|
|
|
Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
|
|
|
|
|
Ansatz 2025 |
Ansatz 1. NT 2025 |
Veränderung |
|
Geplante Kreditaufnahmen |
8.000.000 |
8.000.000 |
0 |
|
Ordentliche Tilgung |
1.729.000 |
1.429.000 |
-300.000 |
|
Außerordentliche Tilgung |
0 |
154.500 |
154.500 |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6 MB
|
