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Beschlussvorlage - 2025/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Querungshilfen: Nordwohlder Straße (Syke) und Sudweyher Landstraße (Barrien)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Frau F. Söchtig, Tel: 164-146
- Aktenzeichen:
- 32 83 06
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität
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Vorberatung
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22.05.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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19.06.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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02.07.2025
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Beschlussvorschlag
1.) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der Nordwohlder Straße, Nähe Annenstraße, einen Fußgängerüberweg zu bauen.
Der Rat beschließt, Mittel in Höhe von 60.000 € für die Maßnahme im 1. Nachtrag 2025 zur Verfügung zu stellen.
2.) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Nds. Straßenbauverwaltung die Einrichtung einer Bedarfsampel in der Sudweyher Landstraße zu beantragen. Die Stadt Syke übernimmt hierfür die Kosten. Der Rat beschließt, die notwenduigen Mittel in Höhe von 60.000 € für die Maßnahme im 1. Nachtrag 2025 zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität (FeZiMo) am 12.03.2025 wurden Informationen zu Fußgängerüberwegen (FGÜ) und Querungshilfen vorgestellt.
Es wurden mehrere Stellen, an denen Querungshilfen sinnvoll sind und politische Anträge vorliegen, geprüft.
Über Querungshilfen in der Nordwohlder Straße (Syke) und der Sudweyher Landstraße (Barrien-Bülten) soll nun entschieden werden.
1.) Nordwohlder Straße
Die Nordwohlder Straße ist eine stadteigene Straße und mit Tempo 50 belegt. Sie ist als eine Vorfahrtstraße eingerichtet worden, da hier eine wichtige Straßenverbindung zum bestehenden Gewerbegebiet besteht. Eine Ausweisung als Tempo-30-Zone oder eine andere Geschwindigkeitsreduzierung ist rechtlich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht möglich (§ 45 Absatz 1c StVO).
In den anliegenden Wohngebieten (Lerchenfeld I und II) sind viele Kinder, die die Luise-Chevallier-Schule in der Ferdinand-Salfer-Straße zu Fuß oder per Fahrrad besuchen. Der Weg führt über die Nordwohlder Straße zum Bahnhof (Tunnel). Eine Querungsmöglichkeit in der Nordwohlder Straße ist derzeit nicht vorhanden.
In Abstimmung mit der Polizei ist es sinnvoll, einen Fußgängerüberweg zu errichten, um das Queren der Nordwohlder Straße zu vereinfachen. Mit dem Überweg soll insbesondere schwächeren Verkehrsteilnehmenden eine sichere Möglichkeit zum Überqueren der Nordwohlder Straße angeboten werden.
Baulich müssen die aktuellen technischen Anforderungen an einen Fußgängerüberweg erfüllt werden. Auf der nördlichen Seite (Richtung Bahnhof) ist die Nebenanlage zu ertüchtigen. Eine Kostenschätzung hat ergeben, dass folgende Aufwendungen entstehen könnten:
Beleuchtung: ca. 7.700 €, Markierungsarbeiten: ca. 2.000 €, Beschilderung: ca. 1.500 € (mit Manschetten), Absenkung / Umbau Gehweg Südseite: ca. 5.000 €, Neubau Gehweg Nordseite (ca. 70m lang, 2,20m breit): ca. 43.000 €
Insgesamt würden ca. 60.000 € für den Fußgängerüberweg entstehen.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht und Verkehrssicherheitsgründen ist der Bau des Fußgängerüberweges nur an dieser Stelle zu befürworten.
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2.) Sudweyher Landstraße (L334)
Die Sudweyher ist eine klassifizierte Straße und in Trägerschaft der Nds. Straßenbauverwaltung. Sie ist eine Landstraße mit den entsprechenden Verkehrsstärken.
In Barrien-Bülten liegt eine Bushaltestelle, die auch für den Schulverkehr angefahren wird.
Derzeit gibt es keine sichere Querungsmöglichkeit und die Strecke ist mit Tempo 70 km/h belegt. Eine Herabsenkung der Geschwindigkeit wurde in einer früheren Verkehrsschau des Landkreises Diepholz abgelehnt, weil es rechtlich nach der StVO keine Möglichkeit gibt.
Aufgrund der verkehrlichen Belastung ist ein Queren – insbesondere morgens – oftmals nicht möglich bzw. mit erheblichen Wartezeiten verbunden. Die Schulkinder können nicht ohne Risiko auf die andere Straßenseite gelangen. Polizei und Landkreis Diepholz haben sich bereits ein Bild von der Situation gemacht und befürworten ausdrücklich eine sichere Querungshilfe.
Grundsätzlich ist der Träger der Straßenbaulast für die Errichtung von Querungshilfen zuständig. Hierzu sind Regelwerke für die Ausgestaltung von Querungshilfen wie z. B. Ampelanlagen oder auch Fußgängerüberwegen zu beachten. Sofern die entsprechenden Querungszahlen von Zufußgehenden bzw. Radfahrenden über die Sudweyher Landstraße an der Stelle der Bushaltestelle vorliegen würden, wäre die Einrichtung bei der Straßenbauverwaltung zu sehen. Die notwendigen Querungszahlen werden aber nicht erreicht, so dass die Einrichtung einer Bedarfsampel durch die Niedersächsische. Straßenbauverwaltung in der Vergangenheit abgelehnt wurde. Dennoch wurde von dort signalisiert, dass es denkbar wäre, eine Bedarfsampel einzurichten, sofern die Stadt Syke die Kosten übernehmen würde. Diese belaufen sich geschätzt seitens der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung auf 60.000 €.
Es ist derzeit anzunehmen, dass nur so wenige Querungen stattfinden, weil eine Querungsmöglichkeit nicht vorhanden ist (Mobilitätsvermeidung).
Aus Verkehrssicherheitsgründen wird die Bedarfsampel befürwortet.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
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„Wir treten auf der Stelle.“ |
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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle |
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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umwelt- belastung in unserer Stadt. |
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Kommentar / Stellungnahme / Einschätzung der Verwaltung…
Durch die Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit durch eine Bedarfsampel können beide Bushaltestellen gut zu Fuß errichtet werden. Dadurch könnte die Nutzung des ÖPNV gestärkt werden. Insbesondere ältere Personen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, könnten dieses zusätzliche Angebot nutzen. Schulkinder, die mit dem „Elterntaxi“ zur Schule gefahren werden, könnten ebenfalls leichter die Bushaltestelle erreichen.
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Syke setzt auf... aktives Miteinander |
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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschied- licher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung. |
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Kommentar / Stellungnahme / Einschätzung der Verwaltung… Hier wird eine weitere Möglichkeit geschaffen, am ÖPNV teilzunehmen. So können auch Personen, die sich kein eigenes Kfz leisten können oder wollen, mobil bleiben.
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Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz |
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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die An-passung an die Folgen des Klimawandels fördern. |
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Kommentar / Stellungnahme / Einschätzung der Verwaltung… Durch die Nutzung des ÖPNV wird das eigene Kfz auch mal stehen gelassen. Dadurch ergibt sich weniger CO2-Ausstoss im MotorisiertenIndividualVerkehr (MIV). |
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