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Beschlussvorlage - 2025/044
Grunddaten
- Betreff:
-
Erwerb einer privaten Grundstücksfläche in der Ortschaft Osterholz (Auf dem schwarzen Berge) durch die Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau J. Speer, Tel:164-406
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
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Anhörung
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05.06.2025
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Heiligenfelde
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Keine Zuständigkeit
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05.06.2025
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Henstedt
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Keine Zuständigkeit
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05.06.2025
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gessel
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Keine Zuständigkeit
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05.06.2025
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Erledigt
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Gemeinsame Sitzung Ortsräte
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Anhörung
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05.06.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Das Grundstück Gemarkung Osterholz, Flur 18, Flurstück 25 (Lagebezeichnung: Auf dem schwarzen Berge) mit einer Größe von 36.726 m² in der Ortschaft Osterholz befindet sich aktuell in Besitz einer privaten Eigentümerin.
Das Grundstück ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan rot gekennzeichnet.
Auf dieser Fläche befindet sich unter anderem der Sportplatz der TSG Osterholz-Gödestorf-Schnepke. Hierzu gibt es zwischen der Eigentümerin und dem Sportverein einen Pachtvertrag.
Des Weiteren bietet ein Teil der übrigen Fläche Platz für die Herstellung eines Übungsplatzes für die Ostfeuerwehr Gödestorf-Osterholz-Schnepke.
Die aktuelle Eigentümerin würde diese Fläche gerne an die Stadt Syke veräußern. Es wurde zwischen der Stadt Syke und der Eigentümerin ein Kaufpreis von 40.000 € für das o.g. Grundstück vereinbart.
Der Eigentümerin ist es wichtig, dass das Grundstück weiterhin der Dorfgemeinschaft und den Vereinen der drei Dörfer (Osterholz, Gödestorf und Schnepke), inkl. der ortsansässigen Feuerwehr zur Verfügung steht. Daher soll der nachfolgende Passus mit in den Kaufvertrag aufgenommen werden:
„Sollte innerhalb der nächsten 50 Jahre aus dem Grundstück Bauland für private Zwecke entwickelt werden, ist die Verkäuferin mit 30 % vom Grundstückskaufpreis der jeweiligen Grundstücke zu beteiligen“
Dieses Recht soll in Abteilung II des Grundbuchs aufgenommen werden. Es erlischt nach Ablauf der 50 Jahre.
Da die Fläche für die Entwicklung von Bauland nicht geeignet ist, ist die Aufnahme dieses Passus in den Kaufvertrag für die Stadt Syke unproblematisch.
Nach Erwerb des Grundstücks schließt die Stadt Syke mit der TSG Osterholz-Gödestorf-Schnepke einen Nutzungsvertrag über die Sportplatzfläche.
Direkt angrenzend an die Landesstraße verläuft ein kleiner Teil der Zufahrt zur nahegelegenen Sandgrube über das Grundstück. Hierüber muss mit Kaufvertragsabschluss eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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