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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke vom 11.10.2024 mit der Anlage 2, die Bestandteil der Satzung ist.

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Sachverhalt

Die Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke vom 11.10.2024 bedarf u.a. aus verwaltungsseitiger Sicht Anpassungungen im Bereich der Ferienbetreuung und der Mittagsverpflegungs-pauschalen, die wie folgt aussehen:

 

a) Ferienbetreuung:
Während ausgewählter Zeiten der niedersächsischen Schulferien sind u.a. die Horte und der pädagogische Mittagstisch an den letzten 18 Werktagen in den Sommerferien sowie an 5 Werktagen in den Weihnachtsferien geschlossen. Für die verbleibenden Werktage, u.a. vor den genannten Schließzeiten, soll weiterhin eine Ferienbetreuung angeboten werden. Der Hort Regenbogenland in Barrien, welcher sich in Trägerschaft der Lebenshilfe Syke befindet, bietet eine eigene Ferienbetreuung an, welche in den eigenen Räumlichkeiten des Hortes in Barrien angeboten wird. Seit Anfang des Jahres 2025 findet hingegen die jeweilige Ferienbetreuung des pädagogischen Mittagstisches in der Grundschule Am Lindhof statt.

 

Seit Jahren fand die Ferienbetreuung für die Kinder des pädagogischen Mittagstisches und des Hortes kostenfrei statt, da die Gebührenbescheide sich auf 52 Wochen bezogen und damit ein komplettes Jahr abdeckten.

Durch die bereits in 2025 stattgefundenen Ferienbetreuungen (u.a. Osterferien) ist jedoch noch einmal deutlich geworden, dass damit lediglich 1,5 Stunden bzw. 4 Stunden (Hort) Betreuung am Tag, auch in den Ferien abgedeckt und „bezahlt“ werden. Seit Jahren liegt der Stundensatz bei 1,75 €. Die Kosten, insbesondere die Personalkosten für die Betreuung, sind über die Jahre jedoch immer weiter gestiegen. Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zukünftig einen Kostenbeitrag für die zusätzlichen Ferienbetreuungsstunden zu erheben, da es sich hierbei um zusätzliche Betreuungsstunden außerhalb der regulären Betreuungszeiten handelt. Zudem soll durch eine Kostenbeteiligung der Eltern vermieden werden, dass, wie es in der Vergangenheit des Öfteren vorgekommen ist, Kinder verbindlich für die Ferienbetreuung angemeldet werden, aber anschließend einfach nicht an der Betreuung teilnehmen, auch ohne Abmeldung.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Regelungen zu einer kostenpflichtigen Ferienbetreuung wie folgt zu gestalten:

 

Die Höhe der Gebühren für die Ferienbetreuung der Hortkinder und der Kinder des pädagogischen Mittagstischs sollte sich an den Kosten der Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler der ergänzenden Betreuung im Anschluss an das Ganztagsangebot der Grundschulen in Syke orientieren, die derzeit 1,45 € pro Stunde betragen.

 

a) Im pädagogischen Mittagstisch sind 1,5 Betreuungsstunden bereits über das reguläre Betreuungsangebot „abgedeckt“ (12:35 – 14:05 Uhr). Das Ferienbetreuungsangebot liegt bei insgesamt 6 Stunden täglich (8:00 bis 14:00 Uhr) Dementsprechend wären zusätzlich weitere 4,5 Betreuungsstunden kostenpflichtig. Hierbei sollten zur besseren Rechenbarkeit und auch aus Kulanz, da nun zusätzliche Gebühren auf die Eltern zukommen, lediglich 4 Betreuungsstunden berechnet werden und somit würden sich die zusätzlichen täglichen Betreuungskosten auf 5,80 € belaufen (4 Stunden x 1,45 € = 5,80 €).

 

b) Im Hort sind 4 Betreuungsstunden bereits über das reguläre Betreuungsangebot „abgedeckt“ (12:35 – 16:35 Uhr). In diesem Fall wären ebenfalls zusätzliche 4 weitere Betreuungsstunden kostenpflichtig (8:00 bis 12:00 Uhr) und somit würden sich die zusätzlichen täglichen Betreuungskosten auf  5,80 € belaufen. Auch würden hier wieder 0,5 Stunden aus Kulanz erlassen (12:00 bis 12:30 Uhr).

 

Demzufolge würde sich sowohl für die Kinder des pädagogischen Mittagstisches, als auch für die Hortkinder, die in den Ferien betreut werden, ein einheitlicher Tagessatz für die kostenpflichtige Ferienbetreuung in Höhe von 5,80 € ergeben.

 

Die erforderlichen Änderungen in der Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke sind in den §§ 6 „Schließzeiten und Ferienregelung“ und 11 „Benutzungsgebühren“ aufgenommen worden.

 

Hinweis: Da vorgesehen ist, die Änderungen zum 01.08.2025 in Kraft treten zu lassen, fallen für die Ferienbetreuung in den Sommerferien 2025 noch keine Gebühren an, da die Ferienbetreuung vom 03.07. bis 18.07.2025 stattfindet.

 

b) Mittagsverpflegungsgeldpauschalen:

Eine Änderung der Anlage 2 der v.g. Satzung, die Bestandteil der Satzung ist, ist aufgrund der jährlichen Ausschreibung hinsichtlich des Caterers zum neuen Kindergartenjahr 2025/2026 und damit auch der Änderung der monatlichen Verpflegungsgeldpauschalen erforderlich.
 

Der Vertrag mit dem derzeitigen Caterer läuft zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025 aus. Eine Ausschreibung für die Mittagsverpflegung für das Kindergartenjahr 2025/2026 für die städtischen Kindertagesstätten im Bereich Syke-Nord (Kindertagesstätten Wichtelland, Gesseler Feldmäuse, Okeler Land, Ristedter Rübchen und dem pädagogischen Mittagstisch) wurde daher notwendig und ist mit der wiederholten Beauftragung der Firma CGH Catering Gesellschaft Himmelsthür mbH, 31180 Giesen, abgeschlossen.
 

Die Preise bzw. die Verpflegungsgeldpauschalen werden daher im kommenden Kindergartenjahr 2025/2026 wie folgt aussehen: 

 

Zielgruppe der Essensportion

Preis pro Portion

inkl. Fahrtkosten,

Personalkosten und MwSt.

Errechnete monatliche Verpflegungsgeld-pauschale im Kita-Jahr 2025/2026 für

5 Essenstage/Woche

Krippen- und Kindergartenkinder

3,69 Euro

72,50 €

Hortkinder

3,96 Euro

77,80 €

 

Die derzeitigen monatlichen Verpflegungsgeldpauschalen für Krippen- und Kindergartenkinder liegen bei 71,50 € und 77,80 € bei Hortkindern. Das bedeutet im Kita- Bereich eine Steigerung von 1,00 €. Dagegen bleibt die monatliche Verpflegungsgeldpauschale für Hortkinder unverändert.

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Finanzielle Auswirkungen:

a) In den zurückliegenden Ferien 2025 wurden ca. 22 Kinder vom pädagogischen Mittagstisch für insgesamt ca. 180 Tage angemeldet. Wenn davon ausgegangen wird, dass sich die Zahlen der teilnehmenden Kinder über das Jahr durchziehen, werden jährlich Mehreinnahmen von ca. 3.100 € bei der Buchungsstelle 36.5.08.332100 eingenommen.

 

b) Der Haushalt 2025 enthält für das gesamte Haushaltsjahr Erträge und Aufwendungen nach den bis zum 31.07.2025 geltenden Verpflegungsgeldpauschalen. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der neuen Berechnung der Verpflegungsgeldpauschalen ab 01.08.2025 führen zu Mehreinnahmen bei den Sachkonten 36.5.01.346103 bis 36.5.16.346103 und gleichzeitig zu Mehrausgaben bei den Sachkonten 36.5.01.428102 bis 36.5.16.428102 (Ausnahme sowohl beim Sachkonto 36.5.08.346103 also auch beim Sachkonto 36.5.08.428102).

 

Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden auch weiterhin durch die Sorgeberechtigten gezahlt.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

+

„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

o

„Wir treten auf der Stelle.“

-

„Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

+

o

-

Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

 X

 

 

a) Durch die Berücksichtigung der zusätzlichen Ferienbetreuungsstunden der Kinder des pädagogischen Mittagstisches wird eine Gleichbehandlung zwischen den Schülerinnen und Schülern der Ganztaggrundschulen mit den Schülerinnen und Schülern der Grundschule an der Wassermühle in Barrien hergestellt.

 

b) Die Bildung und Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten bzw. im pädagogischen Mittagstisch der Stadt Syke werden auch weiterhin über einen längeren Zeitraum hinaus qualitativ hoch gehalten. Für die Kinder, die in einer Krippengruppe oder im pädagogischen Mittagstisch sowie vormittags in einer Kindergartengruppe mit einer Betreuungszeit über 13:00 Uhr hinaus betreut werden, ist die Teilnahme am Mittagessen Bestandteil des Betreuungsangebotes.

 

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Durchführungszeitraum:
Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss soll die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Syke über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten vom 11.10.2024, inkl. der Anlage 2, die Bestandteil der Satzung ist, am 01.08.2025 in Kraft treten.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.06.2025 - Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.07.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen