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Beschlussvorlage - 2025/009-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2025 durch den Rat der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG wird dem Rat nachfolgend aufgeführte Spende entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:
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Nr. 1 |
Geldspende der Kreissparkasse Diepholz am 22.04.2025 in Höhe von
Die Spende ist zweckgebunden für den vom 28.08. bis 07.09.2025 stattfindenden internationalen Jugendaustausch einzusetzen.
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1.000,00 €
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Finanzielle Auswirkungen:
Der Spendenbetrag von 1.000,00 € wird entsprechend des vorgegebenen Zweckes durch die Stadt Syke verwendet.
Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Bereich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.
