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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/009-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die in der Vorlage genannte Spende der laufenden Nummer 1 anzunehmen und dem Zweck entsprechend zu verwenden.

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Sachverhalt

Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG wird dem Rat nachfolgend aufgeführte Spende entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:

 

 

Nr. 1

 

Geldspende der Kreissparkasse Diepholz am 22.04.2025

in Höhe von

 

Die Spende ist zweckgebunden für den vom 28.08. bis 07.09.2025 stattfindenden internationalen Jugendaustausch einzusetzen.

 

 

 

1.000,00 €

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Spendenbetrag von 1.000,00 € wird entsprechend des vorgegebenen Zweckes durch die Stadt Syke verwendet.

 

Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Bereich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.

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Beschlüsse

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02.07.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen