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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt,

  1. die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. (3/14) „Kläranlage“ im vereinfachten Verfahren gemäß §13a BauGB und
  2. die Bekanntgabe gem. § 2 BauGB und die formelle Beteiligung gemäß §3(2) und §4(2) BauGB durchzuführen.
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Sachverhalt

Das Flurstück 23/10 der Flur 4, Gemarkung Syke gelegen in der Plackenstraße ist mit der städtischen Kläranlange und dazugehörigen Betriebs- und Wohngebäuden bebaut. Eine Teilfläche wird im Flächennutzungsplan (FNP) als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ dargestellt. Im dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 25 (3/14) „Kläranlage“ wird diese Fläche als Spielplatz festgesetzt und derzeit auch als solcher genutzt. Angrenzend an die Fläche befindet sich ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten, welche derzeit vermietet sind.

Die Wohnbau Diepholz GmbH beabsichtigt auf dieser Teilfläche zwei Mehrfamilienhäuser und dazugehörige Stellplätze zu errichten. Sie tritt als freies Unternehmen am Markt auf, verfolgt aber das Ziel, Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten anzubieten. Bei dem hier angestrebten Bauvorhaben sollen insgesamt 20 Wohneinheiten entstehen, ähnlich des bereits in Syke realisierten Bauvorhabens im Schloßhof. Dabei werden kleinere Wohnungen, größere Wohnungen und zwei Reihenendhäuser entstehen, um möglichst viele Bedarfe abdecken zu können. Sämtliche Wohneinheiten werden später zu sozialen bzw. bezahlbaren Konditionen (vgl. BV 2024/051) vermietet.

Für das Bauvorhaben soll das Flurstück 23/10 geteilt werden. Die an die Wohnbau Diepholz GmbH zu verkaufende Fläche soll ca. 2.300 m² betragen und umfasst damit gänzlich die bisherige Spielplatzfläche.
Die Planung des Bauvorhabens sieht vor, den Spielplatz verkleinert beizubehalten. Die Spielgeräte sollen im südlichen Bereich des Grundstücks, im Bereich eines neu herzustellenden Schmutzwasserkanals, angeordnet werden und weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Gebäude selber sind mit dem Projekt im Schloßhof der Wohnbau Diepholz GmbH zu vergleichen. Eine geringe Geschosshöhe ermöglicht eine mit dem Ortsbild verträgliche maximale Gebäudehöhe von etwa 10,00 Metern. Zudem sollen die Gebäude mit jeweils einem Reihenendhaus zur nordwestlichen Grundstücksecke abgeschlossen werden, die eine geringere Höhe als die übrigen Gebäudeteile aufweisen.

 

Es wurde bereits vorab ein Geruchsgutachten zur Feststellung der Durchführbarkeit gemacht. Dieses ergab keine Einsprüche gegen eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt. Für die Durchführung des Bauvorhabens müssen folgende Belange im Zuge des Bauleitplanverfahrens planungsrechtlich beachtet bzw. umgesetzt werden: 

  1. Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird mittels Berichtigung von "Öffentlicher Grünfläche" in "Wohnbaufläche" geändert.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 25 (3/14) „Kläranlage“ muss in einer 1. Änderung überarbeitet werden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 (3/14) „Kläranlage“  ist der Anlage 1 zu entnehmen.
  3. Bei der Teilung des Grundstücks muss der Bereich, in dem der neue Schmutzwasserkanal hergestellt wird, weiterhin für die Stadt Syke zugänglich bleiben und mittels Grunddienstbarkeit abgesichert werden. Ebenso muss die Zuwegung zur Kläranlage weiterhin sichergestellt bleiben, sodass ein Parken in der Zufahrtsstraße der Kläranlange nicht möglich sein wird.
  4. Der Erhalt der drei bestehenden Bäume auf dem Grundstück ist nicht gesichert. Es ist bei der Planung zu prüfen, welche Bäume erhalten werden können. Die Heckenstrukturen an der südlichen Grenze des Grundstücks sind zu erhalten.
  5. Im Bebauungsplan werden weitergehende Festsetzungen getroffen. Diese werden unter anderem die maximale Gebäudehöhe, Grundflächenzahl, Festsetzung zu bezahlbarem Wohnraum, Nutzung der Straße zur Kläranlage und die Überbaubarkeit sowie Nichtüberbaubarkeit der neu herzustellenden Schmutzwasserleitung betreffen. 

 

Da die Stadt Syke eine Gesellschafterin der Wohnbau Diepholz GmbH ist, muss ein Anteil von 25% der Investitionskosten durch die Stadt Syke selbst getragen werden. Nachfolgend ist aufgeführt, wie sich die Gesamtkosten des Bauvorhabens und der Anteil, den die Stadt Syke bei der Realisierung des Projektes tragen müsste, zusammensetzen. Die Beträge sind geschätzt und können abweichen. Gesicherte Werte sind erst nach der offiziellen Vermessung des Grundstücks, sowie nach erfolgter Entwurfsplanung möglich. Für den Verkauf des Grundstücks sowie für die finanzielle Beteiligung an dem Projekt wird zu gegebener Zeit noch eine separate Beschlussvorlage ausgearbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

möglicher Grundstückswert:

520.000 €

Kostenschätzung Bauvorhaben:

3.625.000 €

Kostenschätzung
Bauleitplanverfahren (inkl. Gutachten):

25.000 €

Gesamtkosten:

 

Ca. 4.170.000 €

Eigenanteil der Stadt Syke (25%)

1.042.500 €

abzgl. möglicher Grundstückswert

520.000 €

abzgl. Kostenschätzung Bauleitplanverfahren
Bauleitplanverfahren (inkl. Gutachten):

25.000 €

möglicher Kostenanteil für die Stadt Syke

 Ca. 497.500 €

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Buchungsstelle 51.1.01.443100-0001 stehen 15.000 Euro für das Bauleitplanverfahren zur Verfügung.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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„Wir treten auf der Stelle.“

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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungsgebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

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Das Gebiet um die Plackenstraße ist vorwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt. Nördlich des Geltungsbereiches befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser. 

Die neu entstehenden Mehrfamilienhäuser erweitern das Wohnraumangebot der Stadt Syke in einem kritischen Bereich des Wohnraumversorgungskonzeptes des Landkreises Diepholz ausgewiesen.
Es ist sowohl der Stadt Syke als auch der Wohnbau Diepholz daran gelegen, den Spielplatz zu erhalten.   

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umweltbelastung in unserer Stadt.

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Das Grundstück liegt in Innenstadtnähe. Besorgungen des täglichen Bedarfs können sowohl mit dem Auto, als auch mit Fahrrad und zu Fuß erledigt werden. Die Nähe zum Bahnhof Syke ermöglicht die Nutzung des ÖPNV als Anbinung nach Bremen und Osnabrück.

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 

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Das Grundstück liegt im bebauten Teil der Stadt Syke. Es wird kein neues Baugebiet ausgewiesen. Es muss aber von einer erheblichen Neuversiegelung in Relation zur derzeitigen Nutzung ausgegangen werden. 

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet aufeinander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

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Die neu entstehenden Mehrfamilienhäuser erweitern das Wohnraumangebot der Stadt Syke in einem kritischen Bereich des Wohnraumversorgungskonzeptes des Landkreises Diepholz. Vor allem kleinere und bezahlbare Wohnungen fehlen derzeit auf dem Wohnungsmarkt, diese können durch das Bauvorhaben angeboten werden.

 

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die An-passung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 

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Belange des Klimaschutzes können im Bauleitplanverfahren beachtet werden. Dazu zählen Festsetzungen zu Versiegelung, Anpflanzungen und Baumerhalt. Auf genehmigungsrechtlicher Seite ist z.B. bei Neubauten eine PV-Anlage von 50% der Dachfläche zu planen.

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

 

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Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich nicht um eine Grünfläche. Sie wird derzeit bereits durch den Menschen genutzt und wird regelmäßig grünpflegerisch behandelt. Die öffentliche Grünfläche wird deutlich stärker versiegelt und der Erhalt der vorhandenen Bäume ist noch zu prüfen.

 

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Durchführungszeitraum:

 

Da es sich um ein vereinfachtes Bauleitplanverfahren gemäß §13a BauGB handelt und somit lediglich eine öffentliche Beteiligung vorgesehen ist, soll das Bauleitplanverfahren im Jahr 2026 abgeschlossen werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.06.2025 - Gemeinsame Sitzung Ortsräte - ordnungsgemäße Anhörung erfolgt

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18.06.2025 - Ausschuss für Umwelt und Bauen

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02.07.2025 - Rat der Stadt Syke