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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2025/050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt Syke nehmen davon Kenntnis, dass für das Jahr 2025 folgende über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet wurden:

 

 

Nr. 1

 

BSt. 11.1.02.443101 Gerichts- und Anwaltskosten

 

 

 

Haushaltsansatz

15.600,00 €

 

Überplanmäßige Aufwendung vom 14.05.2025

25.000,00 €

 

Die Maßnahme beinhaltet ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 25 (3/82) „Syker Neustadt“, welche beim OVG Lüneburg eingeleitet wurden. Laut Honorarangebotsschätzung wird sich der Betrag für die Rechtsberatung für diese Verfahren durch das Anwaltsbüro auf rund 25.000,00 € summieren.

Die derzeit noch vorhandenen Haushaltsmittel werden für zukünftige Verfahren voraussichtlich noch benötigt.

Um die Rechtskraft des Bebauungsplanes zu gewährleisten, muss zügig rechtskundige Hilfe hinzugezogen werden, da das OVG Lüneburg zeitnah eine Stellungnahme zum Eilverfahren erwartet. Zudem fordert das Verfahren rechtskundiges Personal, um den Rechtsstreit erfolgreich zu beenden.

 

Die Mittel für die überplanmäßige Aufwendung werden bei der BSt. 11.1.02.443101 im

1. Nachtrag 2025 bereitgestellt.

 

 

Nr. 2

 

BSt. 42.4.01/0050.783110 Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € ohne UST (Sachgesamtheit) HB Syke

 

 

 

Haushaltsansatz

2.000,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 28.04.2025

1.241,15 €

 

Für die Attraktivität des neu angelegten Außengeländes des Hallenbades Syke ist die Anschaffung eines Außenspielgerätes geplant. Die Mittel im Finanzhaushalt sind nicht ausreichend. Die Montage- und Transportkosten fallen höher aus, als geplant.

 

Die Mittel für die überplanmäßige Auszahlung werden im Ergebnishaushalt bei der BSt. 42.4.01.422200-0021 Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände bis 1.000 € o.UST HB Syke i.H. von 1.241,15 € gesperrt und damit eingespart.

 

 

Nr. 3

 

BSt. 57.1.01/0176.781700 Investitionszuschüsse an private Unternehmen

 

 

 

Haushaltsansatz

0,00 €

 

Außerplanmäßige Auszahlung vom 25.03.2025

5.000,00 €

 

Die Stadt Syke fördert die Neugründung bzw. Übernahme einer Arztpraxis innerhalb des Stadtgebietes Syke zum 01.04.2025.

 

Die Deckung ist durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gewährleistet.

Die Mittel für die überplanmäßige Aufwendung werden bei der BSt. 57.1.01/0176.781700 im

1. Nachtrag 2025 bereitgestellt.
 

Der Verwaltungsausschuss hat über die Maßnahme bereits mit der Beschlussvorlage 2025/037 positiv entschieden.

 

 

Die vorstehenden über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen waren zeitlich und sachlich unabweisbar. Sie sind, da sie nicht aufgeschoben werden konnten, durch den Fachbereichsleiter 5 oder die Bürgermeisterin bzw. durch ihren Vertreter genehmigt worden.

 

 

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Beschlüsse

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02.07.2025 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen