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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/048-09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem geänderten Investitionsprogramm.

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Sachverhalt

Mit der Beschlussvorlage 2025/048 wurde dem Rat der Verwaltungsentwurf mit Stand von Mitte Mai übersandt.

 

Seit dem Zeitpunkt haben sich Änderungen ergeben. Der Ergebnishaushalt schließt aktuell mit einem Fehl von rd. 1,4 Mio. € ab. Das Fehl reduziert sich damit um 844.300 €.

 

Die Änderungen werden nachfolgend erläutert:

 

Ergebnishaushalt

 

Erträge:

BSt. 61.1.01.302100: Der Ansatz des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer muss aufgrund der Mai-Steuerschätzung um 260.000 € reduziert werden.

BSt. 61.1.01.302200: Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kann lt. der Steuerschätzung um 15.000 € erhöht werden.

 

Aufwendungen

 

BSt. 54.1.01.421200 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens: Zusätzliche Mittel für die Querungshilfen Nordwohlder Straße und Sudweyher Landstraße von insgesamt 120.000 €.

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt 2025 des Nachtragshaushaltsentwurfes entwickelt sich wie folgt:

 

Ansatz 2025

Ansatz 1. NT 2025

Veränderung

Ordentliche Erträge

61.127.400

62.396.900

1.514.500

Ordentliche Aufwendungen

63.371.200

63.796.400

425.200

Ordentliches Ergebnis

-2.243.800

-1.399.500

844.300

Außerordentliche Erträge

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

15.300

15.300

0

Jahresergebnis

-2.259.100

-1.414.800

844.300

 

Der Fehlbetrag reduziert sich neu auf rd. 1,4 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO möglich.

Im investiven Finanzhaushalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Ansatz 2025

Ansatz 1. NT 2025

Veränderung

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

58.223.900

59.493.400

1.269.500

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

57.764.200

58.189.400

425.200

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

459.700

1.304.000

844.300

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 1 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht im Haushaltsjahr 2025 nicht erfüllt werden. Für 2025 kann der noch fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten werden.

 

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Durchführungszeitraum:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 02.07.2025 beschlossen werden. Noch notwendige Umsetzungen des Haushaltsplanes erfolgen im Haushaltsjahr 2025 bzw. den Folgejahren.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.06.2025 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.07.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen