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Beschlussvorlage - 2025/048-09
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Syke hier: Änderungen für den Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr M. Wendt, Tel.:164-126
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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19.06.2025
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Mit der Beschlussvorlage 2025/048 wurde dem Rat der Verwaltungsentwurf mit Stand von Mitte Mai übersandt.
Seit dem Zeitpunkt haben sich Änderungen ergeben. Der Ergebnishaushalt schließt aktuell mit einem Fehl von rd. 1,4 Mio. € ab. Das Fehl reduziert sich damit um 844.300 €.
Die Änderungen werden nachfolgend erläutert:
Ergebnishaushalt
Erträge:
BSt. 61.1.01.302100: Der Ansatz des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer muss aufgrund der Mai-Steuerschätzung um 260.000 € reduziert werden.
BSt. 61.1.01.302200: Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kann lt. der Steuerschätzung um 15.000 € erhöht werden.
Aufwendungen
BSt. 54.1.01.421200 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens: Zusätzliche Mittel für die Querungshilfen Nordwohlder Straße und Sudweyher Landstraße von insgesamt 120.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Ergebnishaushalt 2025 des Nachtragshaushaltsentwurfes entwickelt sich wie folgt:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 1. NT 2025 |
Veränderung |
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Ordentliche Erträge |
61.127.400 |
62.396.900 |
1.514.500 |
|
Ordentliche Aufwendungen |
63.371.200 |
63.796.400 |
425.200 |
|
Ordentliches Ergebnis |
-2.243.800 |
-1.399.500 |
844.300 |
|
Außerordentliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
|
Außerordentliche Aufwendungen |
15.300 |
15.300 |
0 |
|
Jahresergebnis |
-2.259.100 |
-1.414.800 |
844.300 |
Der Fehlbetrag reduziert sich neu auf rd. 1,4 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO möglich.
Im investiven Finanzhaushalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
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Ansatz 2025 |
Ansatz 1. NT 2025 |
Veränderung |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
58.223.900 |
59.493.400 |
1.269.500 |
|
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
57.764.200 |
58.189.400 |
425.200 |
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Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
459.700 |
1.304.000 |
844.300 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 1 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht im Haushaltsjahr 2025 nicht erfüllt werden. Für 2025 kann der noch fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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200,7 kB
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