Ratsinformationssystem
Informationsvorlage - 2025/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Kindertagesstättenplatzvergabe 2025/2026 unter Berücksichtigung des Punktesystems gem. der Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Beteiligt:
- Stabstelle Steuerung; Bürgermeisterin
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Lües, Tel: 164-203
- Verfasser/in 2:
- Frau C. Prößler, Tel: 164-200
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Zur Kenntnis
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12.06.2025
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Sachverhalt
Von Seiten politischer Mandatsträger wurde angeregt, das aktuelle Punktesystem zur Vergabe von Kindertagesstättenplätzen (Kindergarten- und Krippenplätze) in der Stadt Syke (Anlage 1 zur Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke) nach nunmehr dreimaliger Belegungsanwendung zu überprüfen bzw. ein Fazit zu ziehen. Hintergrund ist u.a., dass jedes Jahr einige Eltern nicht zufrieden sind, da ihre Kinder nicht in der favorisierten Kindertagesstätte (Kita) einen Betreuungsplatz erhalten haben oder ihre Kinder Betreuungsplätze in Kitas außerhalb ihrer Wohnort-Ortschaft erhielten. Augenmerk beim Fazit über das Punktesystem liegt u.a. auch auf die Bewertung der Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten und auf die Situation Alleinsorgeberechtigter.
Das aktuelle Punktesystem wurde auf gerichtlicher Empfehlung eingeführt, damit die Kindertagesstättenplatzvergabe transparent und gerichtsfest durchgeführt werden kann.
1. Aktueller Stand der Kita-Vergabe
- Für das Kindergartenjahr 2025/2026 gab es insgesamt 343 Anmeldungen (Kindergarten – und Krippenplätze).
- Davon erhielten 255 (74,3 %) einen Betreuungsplatz in der favorisierten Kita.
- 35 Anmeldungen (10,2 %) bekamen einen Platz in einer alternativ angegebenen „Wunsch“-Kita.
- 53 Anmeldungen (15,5 %) erhielten keinen Platz in einer gewünschten bzw. angegebenen Kita.
- Wechselwünsche wurden von 47 Familien geäußert. 10 Familien davon hatten allerdings eine Zusage für eine alternative angegebene „Wunsch“-Kita erhalten, so dass lediglich 37 Familien keinen Platz in der von ihnen gewünschten bzw. angegebenen Kita erhalten haben.
2a. Bewertung von „wohnortnah“ im Punktesystem
Im derzeitigen Punktesystem wird „wohnortnah“ nicht als Vergabekriterium berücksichtigt. Zunächst ist auch fraglich, was „wohnortnah“ bedeutet. Wenn davon ausgegangen wird, dass sich diese Bezeichnung auf Syke-Süd (dazu gehöhrend: Gödestorf, Heiligenfelde, Henstedt, Jardinghausen, Osterholz, Schnepke und Wachendorf), Syke-Mitte (dazu gehörend: Syke und Steimke) und Syke-Nord (dazu gehörend: Okel, Gessel, Ristedt und Barrien) bezieht, wurden bei der Vergabe für das Kindergartenjahr 2025/2026 bei lediglich 27 Anmeldungen (ca. 8 %) eine favorisierte Kita außerhalb von „wohnortnah“ angegeben und 11 Anmeldungen (ca. 3 %) machten gar keine Favoritenangabe. Somit hätten dann 305 Anmeldungen (ca. 89 %) und somit 9 von 10 Familien, dass vorgeschlagene „wohnortnah“-Kriterium erfüllt und somit einen weiteren Punkt erhalten. Somit hätte eine solche Punktevergabe praktisch keine relevante Veränderung im Vergabeverfahren bewirkt.
Die 27 Anmeldungen, bei denen eine favorisierte Kita außerhalb des eigenen „Bezirkes“ (Syke-Süd, Syke-Mitte oder Syke-Nord) angegeben wurde, beruhen in der Regel auf einer bewussten Entscheidung der Eltern. Dabei spielt nicht die Nähe der Kita zum Wohnort eine Rolle, sondern häufig andere praktische Überlegungen wie z.B. die Nähe zum Arbeitsplatz oder zu den „abholenden“ Großeltern. Ein zusätzlicher Punkt für „wohnortnah“ würde somit zum Teil das Wunsch- und Wahlrecht der bzw. dieser Eltern deutlich einschränken.
Darüber hinaus gab es in einigen Kitas nicht genügend freie Betreuungsplätze, um die Vielzahl der favorisierten Kita-Wünsche entsprechend zu erfüllen. Beispielsweise standen im kommenden Kindergartenjahr in einer städtischen Kita lediglich 2 belegbare Kindergartenplätze zur Verfügung, demgegenüber standen jedoch 17 Anmeldungen für diese Einrichtung als favorisierte Kita. Aufgrund dieser deutlichen „Übernachfrage“ war es unvermeidlich, dass die Mehrzahl der Kinder den favorisierten Kita-Wunsch nicht erhalten konnten und daher auf andere Kitas in möglicherweise anderen „Bezirken“ ausweichen mussten.
2b. Rechtliche Rahmenbedingungen in Bezug auf die „wohnortnah“
Die Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24.07.2019, Az. 10 ME 154/19) sagt aus, dass bei der Frage der Zumutbarkeit eines Betreuungsplatzes keine starre Bindung an den Wohnort oder Ortsteil besteht. Vielmehr kann ein Betreuungsplatz auch dann als zumutbar gelten, wenn er sich in einem anderen Stadtteil oder in räumlicher Entfernung vom Wohnort befindet – sofern die Fahrzeit zumutbar ist.
Die Grenze der Zumutbarkeit der Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und der Kindertagesstätte lässt sich nicht abstrakt-generell festlegen. Demnach kann ohne Besonderheiten des Enzelfalls eine Entfernung von 30 Minuten pro Weg noch als zumutbar angesehen werden. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit ist auch die Entfernung zur Arbeitsstätte der Eltern bzw. des Elternteils zu berücksichtigen, wobei allerdings eine besonders lange Fahrzeit zur Arbeitsstätte nicht dazu führen kann, eine –für sich gesehen- wohnortnahe Einrichtung wegen der insgesamt hohen Fahrzeit als unzumutbar anzusehen.
3. Bewertung der Berufstätigkeit von Sorgeberechtigten bzw. Alleinsorgeberechtigte
Zunächst muss darauf hingewiesen, dass es Unterschiede bei Alleinerziehend gibt:
- Ein Elternteil lebt mit dem Kind zusammen, hat aber das gemeinsame Sorgerecht mit dem anderen Elternteil, der daher bei der
Punktevergabe der Berufstätigkeit mit berücksichtigt wird –Alleinerziehend-(z.B. geschiedene Eltern (gemeinsame Sorge) oder Erklärung
über -die gemeinsame Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern).
- Der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt hat die alleinige Sorge – Alleinsorgeberechtigte- (z.B. durch gerichtlichen Beschluss oder es gibt keinen anderen Elternteil z.B. keine Anerkennung der Vaterschaft).
Im Fall der Alleinerziehenden berücksichtigt das derzeitige Punktesystem umfassend die Arbeitszeiten beider Sorgeberechtigter und lediglich bei Alleinsorgeberechtigten gibt es Zusatzpunkte, da hier kein „Auffangnetz“ durch einen zweiten Sorgeberechtigten vorhanden ist. Es werden somit die unterschiedlichen Lebenssituationen auch unterschiedlich bepunktet.
Beispielhafte Punktvergabe:
- 2 Sorgeberechtigte mit je >30 Std. Arbeit: 10 Punkte (5+5)
- Alleinsorgeberechtigt mit >30 Std. Arbeit: 11 Punkte (5+5+1 Bonus)
Aus der Praxis liegen bisher keine Hinweise oder Beschwerden vor, dass Alleinsorgeberechtigte durch das Punktesystem benachteiligt wurden bzw. werden.
4. Bewertung der bisherigen Betreuung in der Krippe der gewünschten Kita
Der Übergang von der Krippe in eine Kindergartengruppe innerhalb derselben Kita wird im derzeitigen Punktesystem nicht als gesondertes Vergabekriterium berücksichtigt. Eine bevorzugte Platzvergabe allein aufgrund des vorherigen Besuchs der Krippe derselben Einrichtung würde Familien benachteiligen, die sich bewusst dafür entscheiden, ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen und erst ab dem dritten Lebensjahr in eine Kita zu geben bzw. die ihr Kind in eine reine Krippeneinrichtung betreut lassen haben. Diese Familien verzichten häufig auf eine frühzeitige Rückkehr in den Beruf, um die Betreuung eigenständig sicherzustellen. Eine Bevorzugung von Kindern mit vorangegangener Krippenbetreuung würde somit bestimmte Betreuungsmodelle strukturell bevorzugen und andere benachteiligen. Das Punktesystem behandelt daher alle Betreuungsentscheidungen gleichwertig und enthält keine implizite Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle. Außerdem wäre auch nicht immer gegeben, dass genügend Kindergartenplätze für „Wechsler“ der gleichen Kita zur Verfügung stehen.
5. Fazit und Empfehlung
Die Auswertung der Anmeldedaten zeigt, dass eine punktuelle Berücksichtigung von „wohnortnah“ im Rahmen des Vergabeverfahrens kaum bis gar keinen Einfluss auf die tatsächliche Platzvergabe hat bzw. gehabt hätte. Rund 89 % der Familien wählen ohnehin eine wohnortnahe Kita als Favorit, sodass ein zusätzlicher „wohnortnah-Punkt“ keine nennenswerte Änderung der Vergabe mit sich bringen würde. Vielmehr würde eine solche Anpassung das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern einschränken.
Die berufliche Situation der Sorgeberechtigten wird im bestehenden Punktesystem bereits differenziert berücksichtigt; die besonderen Bedürfnisse Alleinsorgeberechtigte sind ebenfalls durch die Punkteregelung angemessen abgebildet. Die derzeitige Regelung erfüllt sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die praktischen Anforderungen an ein faires und transparentes Vergabeverfahren.
Hinzu kommt, dass der anhaltende Fachkräftemangel im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung die Situation zusätzlich verschärft. Eine Ausweitung der Betreuungsangebote ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht realistisch. Im Gegenteil: Es fällt u.U. schon schwer, die bestehenden Angebote sicherzustellen bzw. aufrechterhalten zu können. Die Drittträger haben gegenüber der Verwaltung bereits signalisiert, dass aufgrund von Personalknappheit Einschränkungen drohen – etwa durch gekürzte Betreuungszeiten oder die Schließung von (Integrations-) Gruppen.
Bezüglich der vorgenannten Gründe wird daher empfohlen, das aktuelle Punktesystem der Stadt Syke in seiner derzeitigen Form beizubehalten.
