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Beschlussvorlage - 2023/082-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 25 (104/3) "Südwestlich der Wachendorfer Straße" (1. Änderung) a) Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Zustimmung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau T. Heinrich, Tel: 164-412
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Wachendorf
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Anhörung
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04.06.2025
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Okel
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Keine Zuständigkeit
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04.06.2025
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Ristedt
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Keine Zuständigkeit
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04.06.2025
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Keine Zuständigkeit
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04.06.2025
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●
Erledigt
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Gemeinsame Sitzung Ortsräte
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Anhörung
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04.06.2025
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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18.06.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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02.07.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Rat beschließt über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 3.
- Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 (104/03) "Südwestlich der Wachendorfer Straße" 1. Änderung aus Anlage 1 einschließlich der Begründung aus Anlage 2 als Satzung.
Sachverhalt
Der Rat der Stadt Syke hat am 14.09.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 (104/03) „Südwestlich der Wachendorfer Straße“ beschlossen.
Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, den Ausbau des Parkplatzes der KiTa zu ermöglichen. Dafür musste die textliche Festsetzung Nr. 6 um folgenden Absatz ergänzt werden:
„Ausgenommen hiervon ist die Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“. Vorhandene Anpflanzungen und Grünstrukturen auf der Gemeinbedarfsfläche sind dauerhaft zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Bei Abgang ist eine arten- und wertgleiche Neupflanzung umzusetzen.“
Am 14.09.2023 wurde die Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom Rat beschlossen. Die Auslegung erfolgte vom 18.01.2025 bis zum 19.02.2025. Die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durch entsprechendes Anschreiben dazu aufgefordert, im gleichen Zeitraum Anregungen und Stellungnahmen einzureichen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zuge der Bebauungsplanaufstellung nach der Auslegung abgewogen (Anlage 3) und in den Bebauungsplan nebst Begründung (Anlage 1 und 2) eingearbeitet.
Im Folgenden sind die wichtigsten Anregungen zusammengefasst.
Versorgungsträger:
Hinweise von Versorgungsträgern bzgl. vorhandener Anschlüsse, Leitungen, und sonstigen baulichen Anlagen wurden auf der Planzeichnung und in der Begründung aufgenommen und kenntlich gemacht.
Alle Ergebnisse der Abwägung sind der Abwägungstabelle (Anlage 1) oder auch zusammengefasst unter Punkt 7 „Ergebnisse der Beteiligungsverfahren“ in der Begründung (Anlage 2) enthalten.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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+ |
„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
o |
„Wir treten auf der Stelle.“ |
- |
„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität |
+ |
o |
- |
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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. |
x |
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Die 1. Änderung des Bebauungsplans verbessert die Situation für die KiTa vor Ort.
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Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle |
+ |
o |
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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umwelt- belastung in unserer Stadt. |
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x |
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Die 1. Änderung des Bebauungsplans ermöglicht den Ausbau des Parkplatzes. |
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Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung |
+ |
o |
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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung. |
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x |
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Die Fläche des Parkplatzes ist bereits versiegelt (Schotterfläche). Bei dem finalen Ausbau werden keine neuen Flächen in Anspruch genommen.
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Syke setzt auf... aktives Miteinander |
+ |
o |
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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschied- licher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung. |
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x |
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Die 1. Änderung des Bebauungsplans hat keine Auswirkungen auf ein aktives Miteinander. |
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Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz |
+ |
o |
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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die An-passung an die Folgen des Klimawandels fördern. |
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x |
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Die Fläche des Parkplatzes ist bereits versiegelt (Schotterfläche). Bei dem finalen Ausbau werden keine neuen Flächen in Anspruch genommen. Eine Kompensation ist nicht nötig.
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Syke setzt auf... Schutz der Natur |
+ |
o |
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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu be- wahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten. |
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x |
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Die Fläche des Parkplatzes ist bereits versiegelt (Schotterfläche). Bei dem finalen Ausbau werden keine neuen Flächen in Anspruch genommen. Eine Kompensation ist nicht nötig. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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966,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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