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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt, der „Kindergruppe Zwergennest e.V.“ rückwirkend ab dem 01.04.2025 eine monatliche Pauschale von 625 € und ab dem 01.05.2026 eine monatliche Pauschale in Höhe von 675 € für jeden durch die Betriebserlaubnis genehmigten U3-Betreuungsplatz mit Ausnahme der Plätze, die durch Kinder aus anderen Kommunen belegt sind, zu zahlen.

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Sachverhalt

Der Verein „Kindergruppe Zwergennest e.V.“ mit insgesamt 15 Krippenplätzen bereichert die Kindertagesstätten Landschaft der Stadt Syke seit vielen Jahren. Die Betreuung der Kinder erfolgt, wie durch das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) vorgeschrieben, durch pädagogische Fachkräfte.

Die Stadt unterstützt den Verein derzeit mit einer monatlichen Pauschale in Höhe von 575 € pro genehmigten Betreuungsplatz, mit Ausnahme der Plätze, die durch Kinder aus anderen Kommunen belegt sind. Diese Pauschale wurde vom Rat der Stadt Syke in seiner Sitzung am 16.03.2022 gewährt.  

Der Verein hat nunmehr einen Antrag auf Erhöhung der bisherigen Zuschusspauschale ab dem 01.04.2025 sowie ab dem 01.05.2026 gestellt (Anlage 1).

Die im Antrag genannten Argumente für eine Zuschusserhöhung (u.a. Erhöhung der Personalkosten aufgrund der Tarifvereinbarungen ab dem 01.03.2024 sowie ab dem 01.05.2026) sind verwaltungsseitig nachvollziehbar.

Der Elternverein „Kindergruppe Zwergennest e.V.“ ist ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in der Stadt Syke und sollte auf jeden Fall weiter angemessen unterstützt werden. Die U3-Plätze des Elternvereins sind in der Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz mit aufgenommen worden und stellen damit einen Teil der Versorgungsquote dar.

Die geplante monatliche Zuschusspauschale bewegt sich im Rahmen der Zuschusshöhen, welche auch anderen Vereinen, beispielsweise dem Waldorfkindergarten, für belegte U3-Plätze gewährt werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit wird der Verein „Zwergennest e.V.“ mit jährlich 103.500 € aus dem Stadthaushalt unterstützt. Durch die Erhöhung der Pauschale würden für das Kalenderjahr 2025 zusätzlich 6.750 € anfallen. Es werden keine zusätzlichen Mittel bei der Buchungsstelle 36.5.20.431800 benötigt.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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„Wir treten auf der Stelle.“

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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

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Kommentar / Stellungnahme / Einschätzung der Verwaltung…

Elternvereine sind ein wichtiger Bestandteil und eine Bereicherung der Kinderbetreuung in der Stadt Syke. Der Verein trägt zum Aufbau/zur Beibehaltung familienfreundlicher Strukturen bei und ist unverzichtbar zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz. Die Betreuungsangebote des Elternvereins werden professionell durchgeführt und gut von den Syker Familien angenommen.

 

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Durchführungszeitraum:

 

Der erhöhte Zuschussbetrag soll ab dem 01.04.2025 sowie ab dem 01.05.2026 festgesetzt und ausgezahlt werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.06.2025 - Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.07.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen