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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2025/039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kommunalverbund möchte in der kommenden Mitgliederversammlung seine Satzung ändern.

 

Hintergrund

1991 wurde der „Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V.“ als Zusammenschluss

von Kommunen in der Region gegründet. Die Beteiligten wollten in einem Raum mit zahlreichen Verwaltungsgrenzen – u.a. zwei Bundesländern und fünf Landkreisen - auf Augenhöhe und direkt über alle Verwaltungsgrenzen hinweg miteinander kommunizieren. Dies geschah in Anerkennung der Tatsache, dass die Region als gemeinsamer Lebens- und Wirtschaftsraum strukturell eng miteinander verflochten ist.

 

Andere Ballungsräume in Deutschland haben für die Zusammenarbeit andere Lösungen gefunden: beispielsweise klassische Regional-, Planungs- oder Zweckverbände oder die Gründung stadtregionaler Gebietskörperschaften wie die Städteregion Aachen oder die Region Hannover. Die niedersächsisch-bremische Region Bremen hat sich beim Start mit

dem Kommunalverbund für eine Zusammenarbeit in informeller und privatrechtlicher

Form – als e.V. – entschieden.

 

Noch heute finden sich in der Satzung Spuren des Gründungsjahres und von Erfahrungen der Kommunikation aus den 1980er Jahren, die mittlerweile inhaltlich, politisch oder technisch durch neue Entwicklung abgelöst worden sind. Zwei Beispiele:

  • Auseinandersetzungen um Ansiedlungen, im Satzungszweck als „raumordnerischen Fehlentwicklungen entgegenwirken“ abgebildet
  • Stand der Kommunikationstechnik in der Vor-Internet-Zeit per gedruckter Tageszeitung oder papierenen Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Formulierung “dass der Kommunalverbund die planerischen Interessen untereinander und gesamtregional bekanntmacht“

 

Ziel der angestrebten Satzungsänderungen

Die wichtigste Änderung ist die des Satzungszwecks. Dieser soll in § 1 Absatz (1) künftig lauten: „Der Verein „Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V.“ verfolgt den Zweck, den gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum durch Zusammenarbeit seiner Mitglieder in der Regionalentwicklung zu stärken und zu fördern. Grundlage für die Zusammenarbeit ist diese Satzung und das von der Mitgliederversammlung beschlossene Leitbild zur kooperativen Regionalentwicklung.“

 

Damit sollen die Rolle und die Aufgaben des Kommunalverbunds als Akteur in der Regionalentwicklung klargestellt werden – als Signal an die Mitglieder sowie an relevante benachbarte oder weitere Akteure.

 

In diesem Zuge sollen auch veraltete Aussagen überprüft und zeitgemäß angepasst werden.

 

Die Änderungen gliedern sich in vier Gruppen:

  1. Inhaltliche Änderungen, prominent hier: der Satzungszweck
  2. Klarstellungen, wo Lücken oder Interpretationsspielräume es erfordern
  3. Streichen veralteter Vorstellungen
  4. Redaktionelle Angelegenheiten, z.B. zur Bedeutung von „in Textform“
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Durchführungszeitraum:

Die Satzungsänderung soll bei der Mitgliederversammlung des Kommunalverbunds am 28. April 2025 beschlossen werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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