Ratsinformationssystem
Informationsvorlage - 2024/034-06
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2024 durch den Rat der Stadt Syke
Hier: Jahresbericht 2024 für die Bekanntgabe an die Kommunalaufsicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau P. Büntemeyer, Tel: 164-124
- Aktenzeichen:
- 20 24 13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Abschließend zur Kenntnis
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24.04.2025
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Sachverhalt
Dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt Syke wird mit dieser Informationsvorlage der Jahresbericht 2024 über die Annahme von Spenden und Zuwendungen zur Kenntnis vorgelegt.
Der Bericht enthält alle Zuwendungen, die der Finanzabteilung für 2024 gemeldet wurden. Die für die Annahme jeweils notwendigen Beschlüsse sind entsprechend der festgelegten Wertgrenzen erfolgt.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist es den Kommunen gemäß § 111 Abs. 8 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gestattet, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.
Über die Annahme entscheiden unter Beachtung der festgesetzten Wertgrenzen (Beschluss Rat vom 15.11.2009, BV 2009/ 150) die Bürgermeisterin, der Verwaltungsausschuss oder der Rat der Stadt Syke.
Entsprechend der Vorschriften des § 111 Abs. 8 Satz 4 NKomVG erstellt die Stadt Syke jährlich einen Bericht mit Angabe der Zuwendungsgeber, Benennung der Zuwendungen sowie der vorgegebenen Zuwendungszwecke und übersendet diesen der Kommunalaufsicht des Landkreises Diepholz.
Ein Hinweis erfolgt zur lfd. Nr. 13 in der Liste:
Die Annahme des Betrages von 814,40 € aus einem Benefizkonzert des Nds. Polizeiorchesters im Syker Theater ist durch den VA am 12.12.2024 erfolgt. Der gespendete Betrag ist jedoch zu gleichen Teilen an zwei nicht städtische Einrichtungen/ Institutionen ausgezahlt worden. Da die Stadt Syke nicht die endgültige Empfängerin der Spende war, ist dieser Betrag nicht in dem Gesamtbetrag der erhaltenen Spenden/ Zuwendungen enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt hat mit ihren Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren, Theater usw.) im Jahr 2024 Geld- und Sachspenden von insgesamt 80.682,93 € erhalten, die sich folgendermaßen aufteilen:
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Geldzuwendungen 2024 insgesamt |
59.422,69 € |
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Sachzuwendungen 2024 insgesamt |
21.260,24 € |
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Geld- und Sachzuwendungen 2024 insgesamt für die Stadt mit allen Einrichtungen |
80.682,93 € |
Die Spenden/ Zuwendungen wurden entsprechend der jeweiligen Zuwendungszwecke im städtischen Haushalt verbucht. Der für die Feuerwehr Jardinghausen eingezahlte Betrag (lfd. Nr. 35 in der Liste) wurde an die Feuerwehr weitergeleitet. Eine Belastung ergab sich für den städtischen Haushalt nicht.
Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem sowohl im Bereich der Stadtverwaltung als auch in den städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt meistens keine oder nicht ausreichend Mittel vorgesehen sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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206,5 kB
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