Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2023/030-06

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dieser Informationsvorlage wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt Syke der Jahresbericht 2023 über die Annahme von Spenden und Zuwendungen zur Kenntnis vorgelegt.

 

Der Bericht enthält alle Zuwendungen, die der Finanzabteilung für 2023 gemeldet wurden. Die für die Annahme jeweils notwendigen Beschlüsse sind entsprechend der festgelegten Wertgrenzen erfolgt.

 

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist es den Kommunen gemäß § 111 Abs. 8 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gestattet, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen.

 

Über die Annahme entscheiden unter Beachtung der festgesetzten Wertgrenzen (Beschluss Rat vom 15.11.2009, BV 2009/150) die Bürgermeisterin, der Verwaltungsausschuss oder der Rat der Stadt Syke.

 

Entsprechend der Vorschriften des § 111 Abs. 8 Satz 4 NKomVG erstellt die Stadt Syke jährlich einen Bericht mit Angabe der Zuwendungsgeber, Benennung der Zuwendungen sowie der vorgegebenen Zuwendungszwecke und übersendet diesen der Kommunalaufsicht des Landkreises Diepholz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt hat mit ihren Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehren usw.) im Jahr 2023 Geld- und Sachspenden von insgesamt 48.931,93 € erhalten, die sich folgendermaßen aufteilen:

 

 

Geldzuwendungen 2023 insgesamt
für die Stadt (inkl. aller Einrichtungen und Feuerwehren)

34.065,44 €

Sachzuwendungen 2023 insgesamt
für die Stadt (inkl. aller Einrichtungen und Feuerwehren)

14.866,49 €

Geld- und Sachzuwendungen 2023 insgesamt für die Stadt mit allen Einrichtungen

48.931,93 €

 

Die Spenden/ Zuwendungen wurden entsprechend der jeweiligen Zuwendungszwecke im städtischen Haushalt verbucht. Die für die Feuerwehren eingezahlten Beträge wurden an die jeweiligen begünstigten Feuerwehren ausgezahlt. Eine Belastung für den städtischen Haushalt ergab sich nicht.

 

Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem sowohl im Bereich der Stadtverwaltung als auch in den städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt meistens keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.

 

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Durchführungszeitraum:

Haushaltsjahr 2023

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2025 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen