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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt, dass

 

  1. Herr Tim Lehrfeld als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gessel-Ristedt zum 12.09.2025 für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt wird.
  2. Herr Philipp Milferstedt als stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gessel-Ristedt zum 12.09.2025 für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt wird.
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Sachverhalt

Im Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ist geregelt, dass jede Kommune, die keine Berufsfeuerwehr unterhält, eine leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr aufzustellen (§ 11 Abs. 1 NBrandSchG) hat. Die Freiwillige Feuerwehr soll für Ortsteile in Ortsfeuerwehren gegliedert werden (§ 11 Abs. 4 NBrandSchG).

 

Ortsfeuerwehren werden jeweils von einer Ortsbrandmeisterin/ einem Ortsbrandmeister geleitet (§ 20 Abs. 1 Satz 2 NBrandSchG).

 

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 NBrandSchG haben Ortsbrandmeister/ Ortsbrandmeisterinnen mindestens einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin. Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterinnen und Stellvertreter/ Stellvertreterinnen werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt und vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen (§ 20 Abs. 4 NBrandSchG).

 

Die Amtszeit vom derzeitigen Ortsbrandmeister sowie seinem Stellvertreter der Ortsfeuerwehr Gessel-Ristedt enden mit Ablauf des 11.09.2025.

 

Die Mitgliederversammlung fand am 17.01.2025 statt. An dieser nahmen 46 Stimmberechtigte teil.

 

Herr Tim Lehrfeld wurde mit 45 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für eine weitere Amtszeit von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gessel-Ristedt gewählt.

 

Philipp Milferstedt wurde ebenfalls mit 45 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für eine weitere Amtszeit von 6 Jahren zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Gessel-Ristedt gewählt.

 

Der stellv. Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter des BSA-Nord hat der Ernennung zugestimmt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Ortsbrandmeister und Stellvertreter erhalten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung entsprechend der Satzung der Stadt Syke über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

+

„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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„Wir treten auf der Stelle.“

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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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o

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

 

 

X

 

 

Der Brandschutz auf dem Gebiet der Stadt Syke obliegt der Kommune als Pflichtaufgabe nach dem Nds. Brandschutzgesetz. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist eine Feuerwehr aufzustellen, die durch Funktionsträger entsprechend dem Nds. Brandschutzgesetz und der Nds. Feuerwehrverordnung geleitet wird.

 

Mit den Ernennungen wird eine für die Ausübung der Pflichtaufgabe notwendige personelle Struktur abgesichert, um den Brandschutz für die Amtszeit von sechs Jahren weiterhin gewährleisten zu können.

 

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Durchführungszeitraum:

Die Ernennungen in das Ehrenbeamtenverhältnis werden fristgerecht durchgeführt.

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Beschlüsse

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24.04.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen