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Beschlussvorlage - 2025/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilweise Neufestlegung von Nutzungsentgelten im Hallenbad sowie Konkretisierung des vom ermäßigten Eintrittspreis betroffenen Personenkreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Frau K. Frische, Tel: 164-201
- Verfasser/in 2:
- Frau C. Prößler, Tel: 164-200
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Vorberatung
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26.03.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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24.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Syke beschließt die folgende Änderung der Entgeltstruktur für das Hallenbad Syke:
2. Stundenpauschalen für Teilbereiche des Hallenbades
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je Bahn oder Seitenarm |
Therapiebecken |
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Normalpreis |
30,00 € |
50,00 € |
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Schulen, Kindertagesstätten und schwimmsporttreibende Vereine aus Syke |
20,00 € |
50,00 € |
Für Schulen und schwimmsporttreibende Vereine aus Syke sowie für die Wasserballsparte des TUS Syke beträgt die Stundenpauschale für das ganze Becken 40,00 €.
3. Der Personenkreis, der, mit entsprechendem Nachweis, den ermäßigten Preis in Anspruch nehmen kann:
- Kinder und Jugendliche von 3 bis zum vollendeten 18 Lebensjahr,
- Schüler:innen, Studenten:innen und Auszubildende ab dem vollendeten 18 Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,
- Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis (GdB mind. 50%),
- Inhaber:in einer gültigen Jugendleiterkarte („Juleica“),
- Inhaber:in einer gültigen Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen,
- Freiwilligendienstleistende (FSJ und BFD),
- Leistungsbezieher:innen nach dem SGB II und SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz.
Sachverhalt
Mit Ratsbeschluss vom 23.03.2023 wurden die neue Entgeltstruktur des Hallenbades YSY einstimmig festgelegt.
a) Die bislang geltende Stundenpauschale für das Therapiebecken in Höhe von 42 € wurde unter Berücksichtigung des Entgeltes für eine entsprechende Nutzung des Hallenbades Barrien ermittelt bzw. beschlossen und sollte eine Konkurrenzsituation zwischen den beiden Bädern vermeiden.
Nunmehr hat der Förderverein Barrier Bad am 09.03.2025 mitgeteilt, dass das Nutzungsentgelt pro Stunde ab 01.07.2025 zur Deckung der erheblich steigenden Betriebskosten auf 58 € angehoben wird und wahrscheinlich zum 01.01.2026 noch einmal erhöht werden muss.
Das Therapiebecken des Hallenbades YSY wird überwiegend für Kurse für Kinder, Schwangere und Senioren genutzt. Die Stadt möchte u.a. das frühe Schwimmen lernen fördern, so dass eine Erhöhung der Stundenpauschale, analog dem Barrier Bad, nicht sinnvoll und auch contra produktiv wäre. Außerdem wäre eine vollkommen analoge Erhöhung nicht gerechtfertigt, da die Kostenverteilung im Hallenbad YSY nicht mit der des Hallenbades Barrien zu vergleichen ist.
Vor dem Hintergurnd der Maßhgabe, dass keine Konkurrenzsituation entstehen soll und dem Umstzand, dass natürlich auch die Stadt Syke sich erheblich gestigenen Betriebskosten gegenüber sieht, wird eine moderate Erhöhung ab 01.07.2025 auf 50,00 € vorgeschlagen.
b) Mittlerweile hat sich herrausgestellt, dass die Höhe der Kosten für die Nutzung des gesamten Beckens, vor allem für die schwimmsporttreibenden Vereine in Syke, Probleme aufwerfen. Bislang ist lediglich bei der Wasserballsparte des TUS Syke eine „Stundenpauschale“ für das gesamt Becken, nämlich 40 € festgelegt. Dagegen müssen z.B. von den Vereinen Kosten in Höhe von 100 € pro Stunde genommen werden. (Berechnung: 20 €/Bahn und Stunde x 5 Bahnen = 100 €/Stunde).
Hier sollte eine Gleichstellung der Syker schwimmsporttreibenden Vereine erfolgen, da die Nutzung des gesamten Beckens erfahrungsgemäß nicht so häufig, aber dann für mehrere Stunden erfolgt. Aus diesem Grunde wird eine entsprechende Verringerung bzw. Pauschalierung des Entgelts, wie aufgeführt, vorgeschlagen.
Für auswärtige Vereine und Schulen soll das beschlossene Entgelt in Höhe 30,00 € pro Bahn und Stunde für die Nutzung, auch des gesamten Beckens, bestehen bleiben (Berechnung: 30 €/Bahn und Stunde x 5 Bahnen = 150 €/Stunde). Zu den auswärtigen Vereinen zählen auch auswärtige DRLG-Vereine.
Bei der Nutzung des gesamten Schwimmbeckens handelt es sich überwiegend um halb- oder ganztätige Veranstaltungen, die eine Schließung des Hallenbades für diese Zeit für die Öffentlichkeit zur Folge haben. Um die möglichen Einnahmeausfälle zu kompensieren bzw. so gering wie möglich zu halten, erfolgt für diese auswärtigen Nutzer:innen daher keine Verringerung des Entgelts.
c) Aufgrund von vermehrten Anfragen von Hallenbadbesuchern wurde der Personenkreis, der den ermäßigten Eintrittspreis des YSY in Anspruch nehmen kann, noch einmal durchgesehen und soll nun konkretisiert und teilweise geringfügig erweitert werden:
Die Ermäßigung für Schüler: innen, Studenten: innen und Auszubildende soll bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres begrenzt sein und bei Menschen mit Behinderung muss ein Grad der Behinderung von mind. 50 % vorliegen.
Neu aufgenommen werden sollen Freiwilligendienstleistende (FSJ und BDF) sowie Leistungsbezieher:innen nach dem SGB II (Grundsicherung vom Jobcenter).
Hinweis zur Kombi-Karte für die Bibliothek und das Hallenbad YSY:
Im Hallenbad ausgegebene aufladbare Kombi-Karten sollten gegen 5 € Pfand ausgegeben werden. Dieses ist leider in der Praxis nicht umsetzbar: Die Buchung des Pfandes auf die Karte ist nicht möglich und die Karten sind zum größten Teil aucuh nicht personalisiert.
Die Bibliothek gibt diese Karten kostenlos aus, da es sich hierbei um den neuen Bibliotheks-Benutzerausweis handelt. Bei Verlust der Karte erfolgt eine Kartenneuausgabe gegen eine Gebühr von 2,00 €. Diese Regelung entspricht der Gebührenordnung der Bibliothek.
Aus den vorgenannten Gründen sollte im Hallenbad ebenso gehandelt werden.
Dadurch entsteht eine Einheitlichkeit beim Umgang mit der Kombi-Karte im Hallenbad YSY und in der Bibliothek.
Abgleich mit der Zukunftsstrategie:
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Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden. |
Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.
"Sind wir auf dem richtigen Weg?"
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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“ |
o |
„Wir treten auf der Stelle.“ |
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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“ |
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Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität |
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o |
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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. |
X |
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Kommentar / Stellungnahme / Einschätzung der Verwaltung… Nachhaltigkeit: Mit den Anpassungen und der Konkretisierung der Entgeltstruktur wird das attraktive Nutzungsangebot des YSY aufrechterhalten.
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Durchführungszeitraum:
Die geänderten Nutzungsentgelte sowie die Änderung/Konkretisierungen des Personenkreises für die ermäßigten Preise und der Änderung bei der Kombi-Karte sollten sofort nach Beschlussfassung durch den Rat bzw. zum 01.05.2025 in Kraft treten.
Die Erhöhung der Stundenpauschale beim Therapiebecken tritt am 01.07.2025 in Kraft.
