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Beschlussvorlage - 2025/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung Syker Theater / Tourismus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Kuchem, Tel: 164-502
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Naherholung und Kultur (inkl. Bibliothek)
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Vorberatung
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13.03.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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24.04.2025
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Sachverhalt
Der Rat der Stadt Syke hat am 14.06.2018 die umfassende Neuordnung der Nutzungsentgelte für das Theater sowie für die Ausleihe von Holzhütten mit der „Entgeltordnung Syker Theater / Tourismus“ beschlossen. Diese Entgeltordnung wurde in den vergangenen sechs Jahren nicht angepasst.
Deutlich gestiegene Kosten und veränderte Nutzungen, die von der Entgeltordnung nicht gesondert erfasst werden, machen eine Überarbeitung notwendig.
I. Nutzungsentgelte im Bereich des Theaters
Angehoben wurde das Nutzungsentgelt bei der Vermietung zu kommerziellen Zwecken von 1.300 € auf 1.400 € und bei der Vermietung an Syker Vereine und Kulturinitiativen von 300 € auf 400 €. Hinzu kommen jeweils die Kosten der Brandwache und des Bühnenmeisters.
Die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Syke können das Theater, wie bereits in der alten Entgeltordnung geregelt, kostenfrei nutzen. Die Einrichtungen in der Trägerschaft des Landkreises Diepholz erstatten unverändert bei geöffnetem Brandschutzvorhang die Kosten des Theatermeisters und der Brandwache. Die Saalnutzung bleibt kostenfrei.
Die Kosten des Theatermeisters berechnen sich nach dem jeweiligen Aufwand, mindestens ein Tagessatz (5 Stunden), zuzüglich der Fahrtkosten. Maßgeblich ist der aktuelle Stundensatz, der zwischen der Stadtverwaltung und dem Bühnenmeister vereinbart wurde.
II. Nutzungsentgelte im Bereich Tourismus
Die Stadt Syke verfügt über 26 hochwertige Holzhütten, zwei weitere Hütten befinden sich derzeit im Bau. Die Hütten werden im Jahresverlauf auf verschiedenen Veranstaltungen im Stadtgebiet genutzt, insbesondere in der Weihnachtszeit. Diese Holzhütten werden ausschließlich für Veranstaltungen von Institutionen und Vereinen ausgeliehen, die nur von kurzer Dauer sind. Eine Dauervermietung und eine Vermietung zu privaten Zwecken (Feiern etc.) ist nicht vorgesehen.
Auch die neue Entgeltordnung sieht vor, dass die Ausleihe und der Transport von Holzhütten für städtische Veranstaltungen sowie Veranstaltungen der Ortsräte und der Feuerwehr kostenfrei bleibt.
Das Entgelt für nicht kommerzielle Veranstaltungen von Syker Vereinen wird von 25 € je Hütte auf 50 € angehoben.
Nutzen Einrichtungen des Landkreises Diepholz die Hütten für nicht kommerzielle Zwecke, wird eine Gebühr von 65 € erhoben (alt: 25 €). Sollen die Hütten für Einrichtungen des Landkreises Diepholz eingesetzt werden und es handelt sich um eine kommerzielle Veranstaltung, erhöht sich das Entgelt auf 125 € je Hütte. Diese Fallgruppe wurde neu aufgenommen, da insbesondere auf dem Gelände des Kreismuseums kommerzielle Veranstalter im Jahreskreis zahlreiche Märkte organisieren und bislang in den Genuss der großzügigen Kostenregelung für Einrichtungen des Landkreises kommen (alt 25 €).
Die Ausleihe und der Transport für sonstige / andere Veranstaltungen wird mit 250 € je Hütte veranschlagt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,6 kB
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