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Beschlussvorlage - 2025/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2025 durch den Rat der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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24.04.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG werden dem Rat nachfolgend aufgeführten Spenden entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:
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Nr. 1 |
Geldspende aus Reinerträgen der VR-Gewinnspargemeinschaft der Volksbank eG Syke in Höhe von
Die Spende ist zweckgebunden für die Dorfgemeinschaft Barrien als Zuschuss für die Infotafeln „Barrien früher“ zu verwenden und wird dem Ortsrat Barrien zusätzlich zu den Ortsratsmitteln zur Verfügung gestellt.
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600,00 € |
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Nr. 2 |
Annahme einer Geldspende der Kreissparkasse Diepholz vom 04.03.2025 in Höhe von
Bei der Spende handelt es sich um die Unterstützung der Jugendpflege für die Durchführung des Konzertes „MyBeats“ am 28.06.2025 im Syker Vorwerk.
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10.000,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Der Spendenbetrag von 10.600,00 € wird entsprechend der vorgegebenen Zwecke durch die Stadt Syke verwendet.
Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Be-reich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finan-ziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.
