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Beschlussvorlage - 2024/034-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2024 durch den Rat der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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24.04.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG wird dem Rat nachfolgend aufgeführte Spende entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:
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Nr. 1 |
Annahme einer Sachspende des Vereins Rund ums Syker Rathaus vom Dezember 2024 (Bekanntgabe in der örtlichen Presse im Februar 2025) in Höhe von
Bei der Spende handelt es sich um die Installation einer Flutlichtanlage im Skaterpark des Jugendhauses Syke.
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15.860,94 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Der Spendenbetrag von 15.860,94 € wird entsprechend des vorgegebenen Zweckes durch die Stadt Syke verwendet.
Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Bereich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.
