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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/012-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt:

 

1. Bei einer Einwohnerzahl unter 25.001 die Zahl der Abgeordneten gem. § 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bei 34 unverändert zu belassen.

 

2. Die als Anlage beigefügte Satzung zur Bestimmung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren in der Wahlperiode 2026-2031, sollte die Einwohnerzahl zum Stichtag über 25.001 sein.

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Sachverhalt

Auf die Vorlage 2025/012 wird verwiesen.

 

Aus der Beratung des Verwaltungsausschusses vom 06.02.2025 geht hervor, dass die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren unabhängig von der Einwohnerzahl des Statistischen Landesamts in Niedersachsen bei 34 Abgeordneten bleiben soll.

 

Die Einwohnerzahl des Statistischen Landesamts in Niedersachsen beträgt für die Stadt Syke zum Stichtag 30.06.2024 insgesamt 25.234 Einwohnerinnen und Einwohner. Gemäß § 46 Absatz 1 NKomVG beträgt in Gemeinden mit 25.001 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Zahl der Abgeordneten 36.

 

Gemäß § 46 Absatz 4 NKomVG kann in Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohner/innen die Zahl der für die nächste allgemeine Wahlperiode zu wählenden Abgeordneten um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Entscheidung über eine Verringerung ist bis spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode durch Satzung zu treffen.

 

Eine entsprechende Satzung zur Bestimmung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die Wahlperiode 2026 – 2031 muss bereits jetzt beschlossen werden, um die Frist nicht zu versäumen. Eine entsprechende Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 177 Abs. 2 NKomVG ist die Zahl der Abgeordneten der Vertretung nach § 46 NKomVG nach der Einwohnerzahl zu bestimmen, die die Landesstatistikbehörde aufgrund einer Volkszählung oder deren Fortschreibung für einen Stichtag ermittelt hat, der mindestens 12 Monate und höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegt. Dies bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Stichtag genannt werden kann, woraus hervorgeht, welche Einwohnerzahl tatsächlich zur Bestimmung der Zahl der Abgeordneten herangezogen wird.

 

Sofern die Einwohnerzahl von 25.001 nicht überstiegen wird, hat der Rat der Stadt Syke nach § 46 Absatz 1 NKomVG gesetzlich 34 Abgeordnete, die Satzung wäre unschädlich.

 

Demnach wird empfohlen dem Beschluss zu folgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten werden Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung eingespart.

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Durchführungszeitraum:

Wahlperiode 2026 bis 2031

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.02.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen