Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage - 2024/110-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung - Änderung nach der Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Hespenheide, Tel: 164-655
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Syke
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.02.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Syke beschließt folgende Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse sowie die Ortsräte der Stadt Syke:
I. Der Rat
§ 5
Sitzungsverlauf
(1) Die öffentlichen Sitzungen beginnen grundsätzlich um 19:00 Uhr. Je nach Bedarf wird eine nichtöffentliche Sitzung vor und/oder nach der öffentlichen Sitzung durchgeführt.
Die Sitzungen laufen regelmäßig in dieser Reihenfolge ab:
- Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Genehmigung von Protokollen
- Bericht der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung
- Einwohnerfragestunde
- Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten Verhandlungsgegenstände, dazu jeweils Bericht über die Empfehlungen der Ausschüsse und des Verwaltungsausschusses
- Fragen, Anregungen und Bekanntmachungen
- Einwohnerfragestunde
- Schließung der Sitzung
(2) Ratssitzungen enden spätestens um 22:30 Uhr. Tagesordnungspunkte, die bis dahin nicht aufgerufen worden sind, werden bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt.
(3) Die Sitzungen der Ausschüsse des Rates sollen grundsätzlich um 17.00 Uhr beginnen und spätestens um 20:00 Uhr enden. Tagesordnungspunkte, die bis dahin nicht aufgerufen worden sind, werden bis zur nächsten Ausschusssitzung zurückgestellt. Bei dem Beginn der einzelnen Ausschusssitzungen kann von dieser regelmäßigen Anfangszeit in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
III. Abschnitt - Ausschüsse
§ 25
Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse
(1) Für den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des I. Abschnittes entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen.
(2) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Ausschüsse können zu einer nichtöffentlichen Sitzung geladen werden, wenn die Tagesordnung nur Beratungsgegenstände enthält, die in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln sind.
(3) Folgt nach einem nichtöffentlichen Teil einer Ausschusssitzung ein öffentlicher Teil, so beginnt der öffentliche Teil spätestens um 18:00 Uhr.
(4) In einer Ausschusssitzung sollen nur bis zu zwei Fachbeiträge von externen Beratenden gehalten werden.
(5) Informationsvorlagen, welche nicht in einem Zusammenhang mit den Beschlussvorlagen stehen, werden zum Ende der Tagesordnung vorgestellt und behandelt.
(6) In dringenden Fällen kann die Tagesordnung abweichend von § 59 Abs. 3 Satz 5 NKomVG während der Sitzung mit der Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder erweitert werden.
§ 28
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 13.02.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte vom 11.05.2023 außer Kraft.
Syke, den 13.02.2025
gez.
Suse Laue
Bürgermeisterin
Sachverhalt
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 folgende Änderungen des CDU-Antrages für die Geschäftsordnung beschlossen:
1. Ausschusssitzungen enden spätestens nach einer Sitzungsdauer von 3 Stunden. Tagesordnungspunkte, die bis dahin nicht aufgerufen worden sind, werden bis zur nächsten Ausschusssitzung zurückgestellt.
2. Sofern ein nicht-öffentlicher Teil eines Ausschusses angesetzt wird, ist der öffentliche Teil spätestens um 18:00 Uhr zu laden.
3. Die Redezeit bleibt unberührt und beträgt gem. § 11 der GO weiterhin grundsätzlich bis zu drei Minuten.
4. Informationsvorlagen, welche nicht in einem Zusammenhang mit den Beschlussvorlagen stehen, werden zum Ende der Tagesordnung vorgestellt und behandelt. Die Berichte der Beiräte erfolgen unverändert am Anfang der Tagesordnung.
5. In einer Ausschusssitzung sollen nur bis zu zwei Fachbeiträge von externen Beratenden gehalten werden.
