Ratsinformationssystem
Informationsvorlage - 2024/110-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung - Ansicht der Geschäftsordnung mit den Änderungen aus dem Antrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Hespenheide, Tel: 164-655
- Verfasser/in 2:
- Frau S. Born, Tel: 164-105
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Zur Kenntnis
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Abschließend zur Kenntnis
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13.02.2025
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Sachverhalt
Nachfolgend sind als Beispiel, die betroffenen Ausschnitte der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse sowie die Ortsräte der Stadt Syke, mit den Änderungsvorschlägen aus dem Antrag der CDU-Fraktion aufgeführt.
Die rot markierten Abschnitte, sind die jeweiligen Änderungsvorschläge.
I. Der Rat
§ 5
Sitzungsverlauf
(1) Die öffentlichen Sitzungen beginnen grundsätzlich um 19:00 Uhr. Je nach Bedarf wird eine nichtöffentliche Sitzung vor und/oder nach der öffentlichen Sitzung durchgeführt.
Die Sitzungen laufen regelmäßig in dieser Reihenfolge ab:
- Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Genehmigung von Protokollen
- Bericht der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung
- Einwohnerfragestunde
- Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung bezeichneten Verhandlungsgegenstände, dazu jeweils Bericht über die Empfehlungen der Ausschüsse und des Verwaltungsausschusses
- Fragen, Anregungen und Bekanntmachungen
- Einwohnerfragestunde
- Schließung der Sitzung
(2) Ratssitzungen enden spätestens um 22:30 Uhr. Tagesordnungspunkte, die bis dahin nicht aufgerufen worden sind, werden bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt.
(3) Die Sitzungen der Ausschüsse des Rates sollen grundsätzlich um 17.00 Uhr beginnen und spätestens um 20:00 Uhr enden. Bei dem Beginn der einzelnen Ausschusssitzungen kann von dieser regelmäßigen Anfangszeit in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
III. Abschnitt - Ausschüsse
§ 25
Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse
(1) Für den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des I. Abschnittes entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen.
(2) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Ausschüsse können zu einer nichtöffentlichen Sitzung geladen werden, wenn die Tagesordnung nur Beratungsgegenstände enthält, die in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln sind.
(3) Folgt nach einem nichtöffentlichen Teil einer Ausschusssitzung ein öffentlicher Teil, so beginnt der öffentliche Teil um 18:00 Uhr.
(4) Abweichend zu §11 Absatz 5 beträgt die Redezeit in den Ausschüssen grundsätzlich bis zu fünf Minuten, alle weiteren Regelungen des §11 Absatz 5 bleiben unberührt.
(5) Fachbeiträge, Präsentationen und externe Berater dürfen die regelmäßige Rede-/Vorstellungsdauer von 15 Minuten nicht überschreiten.
(6) Berichte aus den Beiräten und Informationsvorlagen, welche nicht in einem Zusammenhang mit den Beschlussvorlagen stehen, werden zum Ende der Tagesordnung vorgestellt und behandelt.
(7) In dringenden Fällen kann die Tagesordnung abweichend von § 59 Abs. 3 Satz 5 NKomVG während der Sitzung mit der Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder erweitert werden.
