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ALLRIS - Auszug

07.08.2024 - 10 Antrag der SPD Fraktion - Baugebiete mit sozial...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wilhelm erläutert die Vorlage und teilt mit, dass der Ausschuss für Bauen und Umwelt dem Beschlussvorschlag aus dem Antrag bei 3 Gegenstimmen zugestimmt hat. Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

In allen künftigen Baugebieten in der Stadt Syke, welche mehr als zehn Wohneinheiten umfassen, müssen mindestens 20% der Wohnungen den Kriterien von sozialem oder bezahlbarem Wohnraum entsprechen. Als sozialer Wohnraum gelten hierbei Wohneinheiten nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG). Als bezahlbarer Wohnraum gelten Wohneinheiten nach dem Begriff des bezahlbaren, frei finanzierten Wohnraums. Die Festsetzung erfolgt idealerweise im Bebauungsplan, sonst in anderer geeigneter Weise, beispielsweise in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Maßnahmenträger.

 

Frau Wilhelm weist darauf hin, dass ausreichend kleinere Wohnungen (bis 60 qm) nicht zur Verfügung stehen. Außerdem sind die Mieten gestiegen, wodurch selbst kleinerer Wohnraum für manche Personen unbezahlbar wird. Ziel sei es, preisgebundenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Investoren beantragen Fördermittel im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus; diese Förderung ist mietpreisgebunden. Die Mieter müssen einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.

 

Herr Greve-Töbelmann ist der Meinung, dass die Definition „sozialer Wohnraum“ nicht ausreichend geklärt/ definiert ist. Zehn Wohneinheiten als Kriterium hält er für zu hoch.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind grundsätzlich für den Antrag, jedoch nicht mit dieser Formulierung.

 

Frau Früchtenicht teilt mit, dass die FWG-Fraktion den Antrag befürwortet. Die Miethöhe könne sich anhand der Grenzen bei Sozialhilfe und Wohngeld errechnen.

 

Herr Eggers teilt mit, dass es schon immer zu wenig sozialen Wohnraum gegeben habe, da man auf Investoren angewiesen sei. Es könne auch passieren, dass Investoren gar nicht mehr bauen, wenn eine Pflicht zur Herstellung von Sozialwohnungen besteht. Vorschlag der CDU-Fraktion: Keine Muss-Formulierung sondern Soll zu verwenden.

 

Frau Jagst gibt die Sitzungsleitung an Frau Göcmen ab und weist darauf hin, dass der Antrag schon mehrfach umgeschrieben wurde. Eine Soll-Vorschrift reicht nicht aus, damit ausreichend Sozialwohnraum hergestellt wird. Sie bittet daher um Unterstützung des Antrages.

 

Herr Eggers stellt den Antrag, das Wort „muss“ durch „soll“ zu ersetzen.

 

Der Antrag von Herrn Eggers wird bei sechs Gegenstimmen abgelehnt.

 

Frau Früchtenicht schätzt es nicht als problematisch ein, wenn sich die Bautätigkeit in der nächsten Zeit etwas zurückentwickeln würde. In den letzten Jahres gab es viel Zuwachs, dabei müsse man auch die Infrastruktur im Auge behalten.

 

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Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei drei Gegenstimmen folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag aus dem Antrag:

 

In allen künftigen Baugebieten in der Stadt Syke, welche mehr als zehn Wohneinheiten umfassen, müssen mindestens 20% der Wohnungen den Kriterien von sozialem oder bezahlbarem Wohnraum entsprechen.

 

Als sozialer Wohnraum gelten hierbei Wohneinheiten nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG). Als bezahlbarer Wohnraum gelten Wohneinheiten nach dem Begriff des bezahlbaren, frei finanzierten Wohnraums.

 

Die Festsetzung erfolgt idealerweise im Bebauungsplan, sonst in anderer geeigneter Weise, beispielsweise in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Maßnahmenträger.

 

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Anlagen zur Vorlage