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29.10.2025 - 9 Baulückenkataster
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Bauen
- Datum:
- Mi., 29.10.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2025/085 Baulückenkataster
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Heidhoff trägt die Präsentation „Umbau statt Neubau“ vor. Die Präsentation befindet sich im Anhang. Hierbei erläutert er das Baulückenkataster.
Herr Greve-Töbelmann sagt, dass es die Regelung bei landwirtschaftlichen Höfen gibt, dass dort fünf Wohneinheiten hergestellt werden dürfen. Er merkt an, dass dies außerhalb von landwirtschaftlichen Höfen auch wünschenswert wäre.
Herr Heidhoff sagt, dass dies auch bei ehemaligen landwirtschaftlichen Höfen möglich ist und nicht nur bei aktiven Höfen. Neben der eigenen Wohneinheit dürfen fünf weitere Wohneinheiten gemäß §35 Baugesetzbuch erstellt werden.
Herr Gasde fragt zu dem Baulückenkataster, ob die Eigentümer der eingetragenen freien Baugrundstücke vorher um Erlaubnis gefragt werden müssen.
Herr Heidhoff verneint dies und erklärt, dass die Eigentümer:innen es verneinen können und dann werde die Baulücke nicht veröffentlicht. Zudem werden keine Daten der Eigentümer:innen veröffentlicht.
Herr Hartje fragt, wie viele Personen das Förderprogramm „Architekt:innen Beratung“ der Stadt Syke bisher in Anspruch genommen haben.
Herr Heidhoff antwortet, dass seines Wissens nach bislang ein Antrag eingegangen sei und er nicht sagen könne, wie viele es bis dato sind.
Frau Thiele fragt, ob so ein Kataster auch für Gewerbeflächen geplant sei.
Herr Heidhoff sagt, dass darüber noch nicht konkret gesprochen wurde.
Der Ausschuss für Umwelt und Bauen nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
