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ALLRIS - Auszug

01.10.2025 - 25.1 Erstattung von Energiekosten für die Sporthalle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt stellt die Vorlage vor.

 

Frau Maaß möchte wissen, ob die Nutzungsgebühren, welche die Stadt an den Verein zu entrichten habe, von der Erstattung der Energiekosten abgezogen werde. Dies bejaht Frau Laue.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Syke beschließt einstimmig, dass die Energiekosten (Fernwärme und Strom) für die Sporthalle „Riederdamm“ (inkl. Funktionsräume) ab dem 01.01.2026 zu 70% von der Stadt Syke und zu 30% vom Verein SKIP Syke e.V. getragen werden.

 

Nach dem 31.12.2026 und der ersten „Endabrechnung“ der Energiekosten mit den Zwischenzählern wird die prozentuale Verteilung neue beraten, bei Änderungen sind neu Regelungen zu erarbeiten.