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ALLRIS - Auszug

17.09.2025 - 10 Bebauungsplan Nr.25 (10/45) "Windenergieanlagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Früchtenicht äußert, dass Anregungen von den öffentlichen Trägern eingegangen sind.

Es sind allerdings keine privaten Stellungsnamen eingegangen. Außerdem erwähnt Frau Früchtenicht, dass mit der Bundesaufsicht für Flugsicherung noch geklärt wird, wie hoch die Windenergieanlagen überhaupt sein dürfen.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Syke einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Rat beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Abwägungstabelle aus Anlage 3.
  2. Der Rat beschließt die Unterlagen (Anlagen 1 bis 4) gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Anlagen zur Vorlage