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18.06.2025 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 25 (03/14) "Kläranlage" 1. Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Bauen
- Datum:
- Mi., 18.06.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Heidhoff stellt die Beschlussvorlage vor und übergibt das Wort an Frau Kropp von NWP.
Frau Kropp erläutert die bisherige Planung über die 1. Änderung anhand einer Präsentation.
Herr Betcher erkundigt sich, über den Begriff „beschleunigtes Verfahren“.
Frau Kropp erklärt, dass es sich in diesem Verfahren gemäß §13a BauGB um nur einen Beteiligungsschritt handelt, da sich der Bereich im Innenbereich der Stadt Syke befindet. Hierbei wird unter anderem kein zusätzlicher Umweltbericht benötigt.
Herr Hansemann lobt das bisherige Konzept, da Syke laut ihm, dringend bezahlbaren Wohnraum benötigt.
Seine weitere Aussage gilt den Einwohner*innen. Durch leichten Unmut aus dem Publikum regt er an, dass es sich bei der Planung der Bauhöhe um eine reguläre Höhe handele und herkömmliche Einfamilienhäuser durchaus sogar eine Höhe von 10,50 m haben können.
Frau Thiele schließt sich dem Lob an, bringt jedoch mit ein, dass eine mögliche Regelung über die Fassadengestaltung festgelegt werden sollte, damit sich die Neubauten dem Ortsbild der Straße anpassen.
Herr Schulenberg kommt auf die Aussagen der Einwohner*innen zurück und versteht die Sorgen über Höhe der Bebauung. Er erläutert das weitere Verfahren nach dem Aufstellungsbeschluss und ergänzt, dass jede*r Einwohner*in die Chance hat, eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben, worüber in den zukünftigen Sitzungen diskutiert werden kann.
Zusätzlich stellt er die Frage, warum die Entscheidung über einen städtebaulichen Vertrag nicht zum Beschluss steht, obwohl bereits über die Mittelbereitstellung beschlossen wird.
Herr Heidhoff antwortet, dass die Stadt Syke Gesellschafter der Diepholzer Wohnbau GmbH ist und durch ihre Anteile Einfluss und Mitbestimmung auf bestimmte Entscheidungen hat, somit ist hier kein Vertrag notwendig.
Herr Schulenberg bringt ein, dass er gerade das als Problem sieht, da keine feste Regelung über bspw. die Kosten getroffen wurde, sondern nur ein Recht auf Mitbestimmung besteht. Sollte ein anderer Gesellschafter andere Pläne vorzeigen, sieht er das Projekt als unsicher an. Er appelliert einen städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.
Ein Einwohner fragt nach, wie die Parkplatzsituation zukünftig geplant wird, wenn noch einige Wohneinheiten dazukommen.
Herr Heidhoff erläutert, dass nach dem BauGB grundsätzlich keine Parkplätze mehr ausgewiesen werden müssen, diese aber in der Planung berücksichtigt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Syke einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Syke beschließt,
- die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. (3/14) „Kläranlage“ im beschleunigten Verfahren gemäß §13a Baugesetzbuch (BauGB) und
- die Bekanntgabe gem. §2 BauGB sowie die formelle Beteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs.2 BauGB durchzuführen.
