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ALLRIS - Auszug

22.05.2025 - 8 Einrichtung von Querungshilfen: Nordwohlder Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Söchtig erläutert anhand des Lageplans die Besonderheiten für einen möglichen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Nordwohlder Straße. Sie erläutert umfangreich, aus welchen Gründen die Kosten in Höhe von 60.000 € anfallen könnten. Sofern ein FGÜ errichtet werden soll, muss er auch auf eine sichere Nebenanlage (Gehweg) führen. Diese ist derzeit in der Nordwohlder Straße nicht gegeben, da der Gehweg niveaugleich zur Fahrbahn verläuft. Eine Hochbordanlage sei erforderlich, um Zufußgehenden besseren Schutz zu bieten.

 

Frau Thiele erkundigt sich, ob dann auch in der Straße „Am Ristedter Weg“ Verbesserungen vorgenommen werden. Frau Söchtig teilt hierzu mit, dass das Verkehrsaufkommen dort mäßig ist und durch die vor ein paar Jahren neu erstellte Nebenanlage dort erstmal nichts geplant sei. Gleichwohl teilte sie mit, dass es möglich sei, dass aufgrund des neuen FGÜ deutlich mehr Personen dort queren könnten. Daher müsste – sofern dort ein FGÜ errichtet wird – der Bereich weiter beobachtet werden.

 

Frau Bremer begrüßt den Vorschlag des FGÜ und erkundigt sich nach einer beidseitigen Befahrbarkeit. Frau Söchtig teilte mit, dass diese entsprechend ermöglicht wird, da es sich um Grundschulkinder handelt, die mit dem Fahrrad ohnehin auf dem Gehweg fahren dürfen. Dies gilt auch für die Begleitpersonen.

 

Herr Bak bedankt sich bei der Verwaltung für den Vorschlag und wirbt dafür, diesen umzusetzen.

 

Frau Früchtenicht erkundigt sich, warum dort ein FGÜ gebaut werden soll und bedenkt die hohen Kosten. Frau Söchtig erläutert, dass es durch eine fehlende Querungshilfe zu Mobilitätsvermeidung kommen könnte. Eltern würden schauen, ob der Schulweg durch das Kind selbständig bewältigt werden kann. Ist beispielsweise eine Querungshilfe nicht vorhanden, entscheiden sich Eltern dann oftmals, das Kind direkt mit dem Pkw zur Schule zu bringen. Dadurch würden Hol- und Bringverkehre an den Schulen entstehen („Elterntaxis“) und dort andere verkehrliche Probleme verursachen.

 

Frau Früchtenicht ergänzte, dass der FGÜ sinnvoll ist und bedankt sich für diese Erläuterung.

 

Frau Söchtig stellt die Gegebenheiten hinsichtlich einer möglichen Querungshilfe in Form einer Bedarfsampel in der Sudweyher Straße vor.

 

Frau Thiele freut sich über die Möglichkeit, dass dort eine Bedarfsampel eingerichtet werden kann und unterstützt den Vorschlag.

 

Herr Haake teilt seine persönlichen Erfahrungen mit und begrüßt den Vorschlag. Da das Verkehrsaufkommen seiner Meinung nach dort sehr hoch sei und man mit dem Pkw dort oftmals lange warten muss, um auf die Sudweyher Straße abzubiegen, wünscht er sich eine Kontaktschleife, die die Bedarfsampel auslöst, sobald ein Pkw abbiegen möchte.

 

Frau Bremer unterstützt sehr gerne den Antrag und hält die Bedarfsampel für sinnvoll.

 

Frau Früchtenicht schließt sich den Vorrednern an und findet es auch für sinnvoll, dort eine Ampel einzurichten.

 

Frau Maaß gibt zu bedenken, dass bei einem positiven Beschluss auch an anderen Punkten z. B. auf der B6 in Heiligenfelde ggf. auch Querungshilfen umgesetzt werden müssten, die die Stadt bezahlt. Es sollte auf den Landkreis hingewirkt werden, sich an den Kosten zu beteiligen.

 

Frau Söchtig ergänzt, dass bei der Straßenbauverwaltung nachgefragt werden muss, ob eine Kontaktschleife baulich umgesetzt werden kann.

 

Herr Eilers schlägt vor, dass beide Punkte der Beschlussvorlage zusammengefasst abgestimmt werden können. Hier erfolgt kein Widerspruch.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:

 

1.) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der Nordwohlder Straße, Nähe Annenstraße, einen Fußgängerüberweg zu bauen. 

Der Rat beschließt, Mittel in Höhe von 60.000 € für die Maßnahme  im 1. Nachtrag 2025 zur Verfügung zu stellen.

 

2.) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Nds. Straßenbauverwaltung die Einrichtung einer Bedarfsampel in der Sudweyher Landstraße zu beantragen. Die Stadt Syke übernimmt hierfür die Kosten. Der Rat beschließt, die notwenduigen Mittel in Höhe von 60.000 € für die Maßnahme im 1. Nachtrag 2025 zur Verfügung zu stellen.