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ALLRIS - Auszug

20.03.2025 - 8 Entwicklungskonzept „Rahmenplanung Ortschaften ...

Beschluss:
ordnungsgemäße Anhörung erfolgt
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Wortprotokoll

Herr Heidhoff stellt die Beschlussvorlage vor. Zudem erläutert er noch einmal, was unter einer Hinterlandbebauung zu verstehen sei. In Heiligenfelde könne womöglich eine Hinterlandbebauung im Bereich „Am Schwarzen Meer/Hillerser Weg“ und „Clueser Straße“ möglich seien.

 

Herr Renken möchte wissen, wann mit dem Baulücken- und Leerstandskataster gerechnet werden könne. Er erachte die Maßnahme als sehr sinnvoll.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt könne nicht gesagt werden, wann das Baulücken- und Leerstandskataster fertig erstellt sei, teilt Herr Heidhoff mit. Es sei bereits damit begonnen worden und sobald die ersten Ortschaften erfasst sind, werde dies an die jeweiligen Ortsräte weitergegeben.

 

Herr Hartje merkt an, dass ein Baulücken- und Leerstandskataster für die Politik wichtig sei, hinsichtlich der Frage, ob neuer Wohnraum geschaffen werden müsse oder noch ein entsprechender Leerstand vorhanden sei. Eine Hinterlandbebauung ist in den Bereichen sinnvoll, in denen es große Grundstücke mit ausreichend Platz gebe.

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Beschluss:

Der Ortsrat Heiligenfelde stellt einstimmig fest, dass eine ordnungsgemäße Anhörung gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 NKomVG stattgefunden hat.