Ratsinformationssystem
23.10.2024 - 13 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 23.10.2024
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Gathmann erkundigt sich nochmals nach dem Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2025. Der neu kalkulierte Hebesatz von 335 % würde zu einer Verdopplung ihrer Grundsteuer führen. Herr Wendt erläutert das Erhebungsverfahren der Grundsteuer. Insbesondere geht er auf die Unterscheidung zwischen dem Erlass des Grundsteuermessbetragsbescheides (Finanzamt Syke) und der Festsetzung der Grundsteuer (Stadt Syke) ein. Der Grundsteuerbescheid ist lediglich der Folgebescheid des Grundsteuermessbescheides. Die Stadt Syke ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Syke gebunden. Bei Unstimmigkeiten ist somit Kontakt mit dem Finanzamt Syke aufzunehmen.
