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26.09.2024 - 21 VGH - Defizitübernahme
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Syke
- Gremium:
- Rat der Stadt Syke
- Datum:
- Do., 26.09.2024
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2024/066-03 VGH - Defizitübernahme
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Bürgermeisterin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Laue erläutert ausführlich die Beschlussvorlage. Sie macht deutlich, wie wichtig die Vereinbarung und der damit verbundene Zuschuss von 42,5 % sei.
Herr Jahnke teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen werde.
Die CDU-Fraktion und die FWG-Fraktion werden mehrheitlich zustimmen.
Weiter teilt Frau Filikowski mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschluss ebenfalls zustimmen werde.
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Syke beauftragt einstimmig (anwesende: einstimmig/online: einstimmig) die Vertreter:innen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der VGH, dem Abschluss der Vereinbarung (Geltungsdauer bis 2028) zwischen der VGH und den Landkreisen Nienburg und Diepholz zuzustimmen, um die von der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) vorgehaltene Eisenbahninfrastruktur zu unterstützen und entstehende Defizite zu finanzieren.
- Der Rat der Stadt Syke beschließt einstimmig (anwesende: einstimmig/online: einstimmig), sich an der Unterstützung des Landkreises Diepholz gemeinsam mit Bruchhausen-Vilsen zu beteiligen. Hierzu soll ein Vertrag mit Bruchhausen-Vilsen geschlossen werden.
- Die Bürgermeisterin wird bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen (anwesende: 22 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen/online: einstimmig) beauftragt mit Bruchhausen-Vilsen die Kommunalenanteile in Höhe von 50 % zu verhandeln, dass ein adäquater Kostenteil von der Stadt Syke zutragen ist. Der Anteil der Stadt Syke beträgt maximal 42,5 %.
- Der Rat der Stadt Syke beschließt bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen (anwesende: 22 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen/online: einstimmig) gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von maximal 57.365,44 € bei der Buchungsstelle 11.1.01.431700 - Zuschüsse an private Unternehmen – zur Übernahme des Anteils der Stadt Syke am Defizit der VGH 2024.
- Der Rat der Stadt Syke beschließt bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen (anwesende: 22 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen/online: einstimmig), dass ab dem Jahr 2025 die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen sind.
