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ALLRIS - Auszug

25.04.2024 - 17 Überplanmäßige Aufwendung für Personalaufwendun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Ergänzend merkt Frau Laue noch an, dass die überplanmäßige Aufwendung auch aufgrund von Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld und Inflationsprämien notwendig sei.

 

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Beschluss:
Der Rat der Stadt Syke beschließt einstimmig gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 105.000 € bei der Buchungsstelle 11.1.01.401200 – Entgelte für tariflich Beschäftigte.