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ALLRIS - Auszug

13.12.2023 - 18.1 Evaluation der Konzeption der Kinder- und Jugen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Der Rat der Stadt Syke beschließt einstimmig für die Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Syke folgende Änderungen:

 

1.die Altersbegrenzung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf „ab 8 Jahren“ zu ändern

 

und

 

2.die mögliche Öffnungszeit in den Jugendhäusern zwischen 10.00 Uhr und 22.00 Uhr festzulegen.