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13.12.2023 - 33 Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 33
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Syke
- Gremium:
- Rat der Stadt Syke
- Datum:
- Mi., 13.12.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Eilers verlässt aufgrund eines Mitwirkungsverbotes nach § 41 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, für den Tagesordnungspunkt, den Sitzungssaal.
Herr Schmidt erläutert, dass unter diesem Tagesordnungspunkt der Antrag des Werbering Barrien e.V. beraten werde und teilt die Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses mit.
Ergänzend teilt Frau Laue mit, dass der Beschluss im Verwaltungsausschuss ergänzt worden sei, da die vorliegenden Informationen zu Irritationen geführt haben. Es seien sich grundsätzlich alle einig, dass der Werbering Barrien bei der Gewerbeschau unterstützt werden solle. Dennoch sei die Verwaltung an haushaltsrechtliche Grundsätze gebunden, welche auch in diesem Fall eingehalten werden müssen.
Herr Hartje regt an, dass ein Sperrvermerk nur sinnvoll sei, wenn es sich um einen Defizitausgleich handle. Dass die Kosten genauer aufgeführt und entsprechend nachgewiesen werden müssen, sei selbstverständlich und klar.
Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass der Sperrvermerk nicht notwendig sei.
Die FWG-Fraktion und die FDP-Gruppe sprechen sich für einen Sperrvermerk aus.
Herr Pawlik erläutert noch einmal den rechtlichen Hintergrund. Es sei grundsätzlich auch der Gleichheitsgrundsatz zu wahren, dies bedeutet, dass bei einer Gewährung des Zuschusses auch weitere Vereine einen Antrag stellen können. Grundsätzlich solle sich der Rat Gedanken machen, ob künftig eine Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen benötigt werde.
Auf die Frage von Herrn Schulenberg, wie die Meinung der Wirtschaftsförderung zu der Thematik sei, teilt Herr Kuchem mit, dass die Wirtschaftsförderung es sehr begrüße, dass die Gewerbeschau in Barrien stattfinde und dies unterstützt werden solle. Dennoch müssen Nachweise über die Kosten erbracht und die haushaltsrechtlichen Grundsätze eingehalten werden.
Herr Kastner schlägt vor, die 10.000 € der Wirtschaftsförderung zur Verfügung zustellen, um diese dann an den Gewerbering Barrien e.V. zu geben. Hierzu merkt Frau Laue an, dass dies grundsätzlich möglich sei, dann allerdings zur Vergabe noch eine Richtlinie erarbeitet werden müsse. Dennoch müsse auch dann ein Nachweis über die Kosten erbracht werden.
Auf die Frage von Herrn Göcmen, was mit dem Defizitausgleich gemeint sei, teilt Herr Kuchem mit, dass im Normalfall zuerst die Nachweise eingereicht werden und dann festgestellt werde, ob ein Zuschuss notwendig sei und ggfs. in welcher Höhe. Bei einem Defizitausgleich müsse der Gewerbering Barrien e.V. zunächst in Vorleistung gehen.
Herr Schulenberg unterbreitet den Vorschlag, dass zunächst über die Haushaltsposition diskutiert werde und die Summe mit einem Sperrvermerk versehen werde. Im Anschluss könne darüber gesprochen werden, in welcher Form der Zuschuss vergeben werden.
Herr Schmidt teilt mit, dass zunächst über den Beschluss aus dem Verwaltungsausschuss abgestimmt werde, danach einmal über den Beschluss ohne den Sperrvermerk und im Anschluss über den Vorschlag von Herrn Schulenberg.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Syke beschließt bei drei Enthaltungen und neun Gegenstimmen, dass dem Antrag des Werbering Barrien e.V. zur finanziellen Unterstützung der 21. Gewerbeschau, eine Unterstützung in Höhe von bis zu 10.000,00 € als Defizitausgleich zugestimmt wird. Die Summe wird mit einem Sperrvermerk versehen. Des Weiteren ist ein Nachweis der entstandenen Kosten vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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