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13.12.2023 - 29 Förderung des Waldorfkindergartens "Sünnenbarg"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 29
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Syke
- Gremium:
- Rat der Stadt Syke
- Datum:
- Mi., 13.12.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Syke stimmt bei einer Gegenstimme dem rückwirkenden Abschluss des zu ändernden Betreibervertrages zwischen dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Barrien e.V. und dem Landkreis Diepholz zum Betrieb der Einrichtung „Waldorfkindergarten Sünnenbarg“, Handwerkerhof 3,Syke-Barrien, zum 01.01.2023 und somit den folgenden maximalen Förderbeträgen pro belegten Platz für Syker Kinder zu:
Zeitraum | Kindergarten | Krippe |
01.01.2023 – 31.12.2024 | 665 € | 666 € |
ab 01.01.2025 | Anpassung der Pauschalen, bei den Personalkosten entsprechend der tariflichen Steigerung gem. TVÖD SuE S 8a Stufe 3 für das pädagogische Personal (Mindeststandard gem. NKiTaG) sowie entsprechend der tariflichen Steigerung beim Mindestlohn für das Personal im Verwaltungs- und Raumpflegebereich sowie beim Hausmeister. | |
b) Im Übrigen beschließt der Rat der Stadt Syke bei einer Gegenstimme dem Waldorfkindergarten „Sünnenbarg“ eine Nachzahlung für die Kosten aus dem Tarifabschluss 2022 für die pädagogischen Fachkräfte in Höhe von insgesamt 3.081,04 € für die Syker Kinder, die im 4. Quartal 2022 in der Kindertagesstätte betreut wurden, zu zahlen.
