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13.12.2023 - 27 Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Syke
- Gremium:
- Rat der Stadt Syke
- Datum:
- Mi., 13.12.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Greve-Töbelmann spricht sich gegen die Außenbereichssatzung aus.
Es handle sich um eine Außenbereichssatzung und diese sei nicht mit einem normalen Bebauungsplan vergleichbar, teilt Herr Heidhoff mit. Für jedes einzelne Bauvorhaben müsse dennoch ein Bauantrag beim Landkreis Diepholz gestellt werden. Diese werden dort überprüft, ob eine Bebauung möglich sei. In dem Bereich sollen fünf zusätzliche Baugrundstücke entstehen. Zudem sei in der Außenbereichssatzung aufgeführt, dass die angrenzenden Wälder und der Vorfluter nicht überbaut werden dürfen.
Herr Göcmen übernimmt die Sitzungsleitung. Herr Schmidt berichtet, dass im Ortsrat Gödestorf die Thematik mehrfach besprochen worden sei, sowie mit der Verwaltung und den Anwohnern. In diesem Bereich handle es sich um eine Möglichkeit Wohnraum zu schaffen, deswegen bittet Herr Schmidt um Zustimmung.
Beschluss:
a) Der Rat beschließt bei vier Gegenstimmen über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1).
b) Der Rat beschließt bei vier Gegenstimmen die Außenbereichssatzung mit ihrer Planzeichnung (Anlage 2), Textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und Begründung (Anlage 4) gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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381,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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234,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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