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ALLRIS - Auszug

13.12.2023 - 17.1 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Syke

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Laue stellt die Beschlussvorlage vor und teilt ergänzend mit, dass ein neues Videokonferenzsystem beschafft worden sei.

 

Herr Hartje stellt einen Änderungsantrag vor. Er beantragt, dass in dem Beschlussvorschlag unter dem Punkt a) der Absatz (6) „Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Sitzungen der Ausschüsse entsprechend“ gestrichen werde.

 

Die SPD-Fraktion werde dem Beschluss zu Punkt a) zustimmen, teilt Herr Betcher mit. Videokonferenzen seien die Zukunft und dies sollte unterstützt werden. Dem schließe sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, teilt Herr Brickwedel mit.

 

Herr Hansemann unterstützt den Änderungsantrag von Herrn Hartje. Es könne nicht sein, dass in den Sitzungen der Ausschüsse die Hälfte der Ausschussmitglieder fehlen werden, aufgrund der Möglichkeit der Teilnahme durch Videokonferenz. Des Weiteren sei die Technik noch nicht ausgereift genug.

 

Durch die Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz an den Ausschuss- und Ratssitzungen, könne die ehrenamtliche Tätigkeit wesentlich besser mit Familie und Beruf vereinbart werden, merkt Herr Weidemann an.

 

Frau Dr. Stern schließt sich Herrn Weidemann an und unterstützt ausdrücklich die Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz an Ausschuss- und Ratssitzungen. Durch diese Möglichkeit bestehe gerade auch für Frauen einmal mehr die Chance sich politisch zu engagieren.

 

Frau Laue erläutert noch einmal ausdrücklich, aus welchem Grund die Anzahl von zwei ehrenamtlichen Bürgermeister:innen auf drei erhöht werden solle.

 

Die FWG-Fraktion habe keine einheitliche Meinung und werde unterschiedlich abstimmen, merkt Frau Früchtenicht an.

 

Herr Hartje teilt mit, dass die CDU-Fraktion es, innerhalb der jetzigen Wahlperiode, nicht für notwendig halte, die Anzahl auf drei ehrenamtliche Bürgermeister:innen zu erhöhen. Es gebe jederzeit die Möglichkeit, dass die ehrenamtlichen Bürgermeister:innen wechseln, wenn die Ausübung nicht mehr möglich sei. Die CDU-Fraktion werde somit nicht zustimmen.

 

Es wurde gerade über die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt gesprochen und um dies attraktiv zu halten, sollte eine Änderung auch innerhalb der Wahlperiode erfolgen, merkt Herr Weidemann an. Die SPD-Fraktion werde dem Beschluss zustimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Syke lehnt bei 23 Gegenstimmen und 9 Ja-Stimmen den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, unter dem Punkt a) den Absatz (6) „Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Sitzung der Ausschüsse entsprechend.“ zu streichen, ab.


Der Rat der Stadt Syke beschließt bei zwei Gegenstimmen die Hauptsatzung der Stadt Syke mit den nachfolgenden Änderungen:

a) § 9 Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz

 

(1) Abgeordnete, ausgenommen die oder der Vorsitzende der Vertretung, können an Sitzungen der Vertretung durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen,

1. wenn dies von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden der Vertretung in der Ladung angeordnet wurde oder

2. sofern sie aus wichtigen Gründen an einer Teilnahme in Präsenz verhindert sind. Solche wichtigen Gründe sind insbesondere

1) Krankheit

2) familiäre Aufgaben wie die Betreuung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen

3) ausbildungs-, berufs- und urlaubsbedingte Abwesenheiten oder

4) ein sonstiger wichtiger Grund.

 

(2) Die Teilnahme an Sitzungen durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik ist der Verwaltung bis zum 5. Tag vor der Sitzung oder unverzüglich nach Entstehen des Grundes unter Angabe eines Grundes anzuzeigen. Für die Prüfung der Einhaltung der Frist und das Vorliegen eines hinreichenden Grundes ist der oder die Vorsitzende der Vertretung zuständig.

 

(3) Sind auf der Tagesordnung Wahlen im Sinne des § 67 NKomVG, geheime Abstimmungen nach § 66 Abs. 2 NKomVG oder Beratungen von Angelegenheiten, zu deren Geheimhaltung die Kommune nach § 6 Abs. 3 Satz 1 NKomVG verpflichtet ist, vorgesehen, so ist eine Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik unzulässig.

 

(4) Anhörungen nach § 62 Abs. 2 NKomVG können durch Zuschaltung der anzuhörenden Person per Videokonferenztechnik durchgeführt werden.

 

(5) Die oder der Vorsitzende stellt zu Beginn der Sitzung durch namentliche Nennung für das Protokoll fest, welche Abgeordneten durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen. Die zugeschalteten Abgeordneten stimmen nach namentlichem Aufruf durch die oder den Vorsitzenden ab.

 

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für die Sitzungen der Ausschüsse entsprechend.

 

(7) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für Sitzungen des Hauptausschusses und der Ortsräte.

 

Der Rat der Stadt Syke lehnt bei 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 18 Gegenstimmen die Hauptsatzung der Stadt Syke mit den nachfolgenden Änderungen ab:

b) § 10 Vertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nach § 81 Abs. 2 NKomVG

 

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten drei ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, die sie oder ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzung des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Der Rat der Stadt Syke beschließt einstimmig die Hauptsatzung der Stadt Syke mit den nachfolgenden Änderungen:

c) § 12 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Syke, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, werden nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG im Internet unter der Adresse https://www.diepholz.de/amtliche-bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Diepholz verkündet bzw. bekannt gemacht.

 

(2) Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, auf der Internetseite der Stadt Syke unter der Adresse www.syke.de. Unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ erfolgt in der Kreiszeitung „Ausgabe Syke“ und im Syker Kurier ein Hinweis auf die amtliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Syke.

 

Soweit Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen, erfolgen die ortsüblichen Bekanntmachungen durch Aushang (mit einer Aushangsfrist von einer Woche, soweit Rechtsvorschriften keine andere Frist vorsehen) im Foyer des Rathauses der Stadt Syke, Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke während der Öffnungszeiten des Rathauses und nachrichtlich auf der Internetseite der Stadt Syke unter der Adresse www.syke.de.

 

(3) Vergaberechtlich erforderliche Bekanntmachungen sind keine Bekanntmachungen im Sinne dieser Vorschrift. Für sie gelten ausschließlich die vergaberechtlichen Regelungen.

 

Der Rat der Stadt Syke beschließt einstimmig die Hauptsatzung der Stadt Syke mit den nachfolgenden Änderungen:

d) Redaktionelle Änderungen in der Hauptsatzung

 

Es erfolgen redaktionelle Änderungen entsprechend der beschlossenen Hauptsatzung. Hierzu zählen unter anderem die Anpassungen der Paragraphen, Datumsanpassungen und das Inkrafttreten der Hauptsatzung.
 

 

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Anlagen zur Vorlage