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ALLRIS - Auszug

08.11.2023 - 10 Abschluss einer Heranziehungsvereinbarung nach ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wilhelm erläutert kurz, dass die neue Heranziehungsvereinbarung nach dem Wohngeldgesetz sicherstellen soll, dass die Aufgabenübertragung den aktuellen rechtlichen Bestimmungen für eine solche Heranziehung entspricht.

 

Herr Eggers bedankt sich bei Frau Wilhelm und fragt nach der Kostenerstattung des Landkreises Diepholz im Hinblick darauf, dass es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt. Zusätzlich möchte er wissen, ob personell aufgestockt werden muss.

Frau Wilhelm gibt an, dass im Rahmen der Kreisumlage bereits eine prozentuale Erstattung erfolgt. Aufgrund dieser Vereinbarung müsste personell nicht aufgestockt werden. Zudem wurde aufgrund der seit 2023 geltenden Wohngeldreform bereits ein Kollege zur Unterstützung

 

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Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Syke einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung der Stadt Syke wird ermächtigt, die Heranziehungsvereinbarung nach dem Wohngeldgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Landkreis Diepholz abzuschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage