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22.02.2023 - 9 Sachstand Wohngeldreform
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 22.02.2023
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Wilhelm gibt einen Überblick zur Wohngeldreform, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Seit Jahresbeginn hat sich die Zahl der eingehenden Wohngeldanträge verdreifacht, was zu einer längeren Antragsbearbeitung führen kann. Zur Entlastung der Wohngeldstelle wurde zum 01.04.2023 ein neuer Mitarbeiter in Vollzeit eingestellt.
Auf die Frage von Herrn Eilers nach der Dauer der Antragsbearbeitung berichtet Frau Wilhelm, dass die Verdreifachung der Fälle für zwei Halbtagskräfte schwieriger zu leisten sei. In den wenigsten Fällen würden die Anträge vollständig abgegeben, sodass noch Unterlagen nachgefordert werden bis abschließenden Bearbeitung. So könne es durchaus zu Bearbeitungszeiten zwischen 1 bis 2 Monaten kommen, bis dann auch der neue Kollege eingearbeitet und geschult wurde.
Auf die Frage von Herrn Jahnke nach den Gründen für unvollständige Antragsunterlagen teilt Frau Wilhelm mit, dass bei jeder Antragsstellung ein „Laufzettel“ mit benötigten Unterlagen ausgehändigt würde. Jeder Antrag sei jedoch individuell und somit unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Die Wohngeldstelle biete jedem, der einen Antrag stellen möchte, umfassende Beratung an.
