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ALLRIS - Auszug

27.11.2025 - 10 Neuregelung des Schullastenausgleichs - hier: A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Syke ermächtigt einstimmig die Verwaltung, mit dem Landkreis Diepholz eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zahlung der Schulsachkosten nach § 118 NSchG (sog. „Schullastenausgleich“) an die Schulträgergemeinden zu schließen (s. Anlage 2). Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Vereinbarung vom 02.02.2016.

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Anlagen zur Vorlage