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29.10.2025 - 7 Bebauungsplan Nr. 25 (82/04) "Reit- und Fahrver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Bauen
- Datum:
- Mi., 29.10.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Greve-Töbelmann fragt, ob die Wohnhäuser ein Konflikt mit dem Pferdebetrieb gegenüber werden könnten.
Herr Heidhoff stellt den Bebauungsplan vor und beantwortet damit die Frage.
Frau Thiele sagt, dass die Stadt eigentlich nach 3-4 Jahren eine Begehung machen wollte und dies ja mittlerweile irrelevant sei, weil der Bau bereits abgeschlossen sei. Herr Heidhoff antwortet, dass um dem Verein schnell ein neues Zuhause geben zu können, damals mit dem Landkreis Diepholz abgesprochen wurde, dass vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes mit dem Bau begonnen werden durfte. Es soll in Zukunft trotzdem eine Begehung stattfinden und die Anwuchspflege kontrolliert werden.
Frau Thiele erkundigt sich nach dem Gaststättenbetrieb und fragt, ob dieser fortgeführt oder wieder aufgenommen werden soll. Nach Ihrer Kenntnis soll dies weder noch der Fall sein. Herr Heidhoff antwortet, dass er hierzu keine Aussage treffen kann.
Frau Thiele erkundigt sich nach der Anfangsfläche. Sie sagt diese sei keine Kompensationsfläche für den laufenden Bebauungsplan, sondern bereits vorher eine Kompensationsfläche gewesen. Herr Heidhoff sagt, dass auf dem Grundstück bereits Anpflanzungen vorhanden seien.
Frau Thiele fragt, ob dies nicht mit in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden sollte. Herr Heidhoff antwortet, dass dies etwas für den Kompensationsvertrag, aber nicht für den Bebauungsplan sei.
Herr Hartje fragt, ob der Ortsrat der Ortschaft Gödestorf hierzu noch Fragen habe.
Herr Wätje dachte, dass der Bebauungsplan nur für den Reitverein wäre und nicht noch mit zusätzlicher Wohnbebauung zusammenhängen würde. Herr Heidhoff sagt, dass der Aufstellungsbeschluss bereits vor 4 Jahren gefasst wurde, weswegen es dem jetzigen Ortsrat eventuell nicht bekannt ist. Neben dem Sondergebiet soll auch Dörfliches Wohngebiet in dem Bebauungsplan festgesetzt werden.
Frau Borrmann fragt, wie viele Wohnhäuser dort vorgesehen seien. Herr Heidhoff führt zu den Festsetzungen des Dörflichen Wohngebietes aus.
Herr Gasde fragt, wie weit der Umbau der Gaststätte sei. Herr Heidhoff antwortet, dass die Errichtung der Reithalle nach vorheriger Absprache mit dem Landkreis Diepholz vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes umgesetzt werden konnte. Weitere bauliche Maßnahmen dürfen erst erfolgen, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist.
Herr Hartje sagt, dass ihm nicht bewusst sei, dass neben dem Reitsport auch noch Wohnbebauung Bestandteil des Bebauungsplanes ist.
Herr Harries sagt, dass er ebenfalls verwundert sei, wo dieses Mischgebiet herkommt. Er würde es nicht befürworten.
Frau Thiele merkt an, dass immer davon ausgegangen wurde, dass es hier nur um den Reitsport ginge. Auch sie habe sich gewundert, dass dies damals so durchgewunken wurde.
Herr Heidhoff sagt, dass dies eventuell in Vergessenheit geraten ist. Das dörfliche Wohngebiet war bereits Bestandteil des Vorentwurfes, welcher bereits öffentlich ausgelegen hat.
Herr Hansemann ergänzt, dass 2021 der Druck da war, weil der Reitverein ein neues Grundstück brauchte. Damals war kein Wohnen vorgesehen. Er könnte sich vorstellen, dass das Wohnen dort Probleme mit der Pferdehaltung geben wird.
Herr Schulenberg bittet um die Erläuterung des Unterschiedes zwischen Mischgebiet und dörflichen Wohngebiet. Herr Heidhoff beantwortet die Frage damit, dass in einem Mischgebiet ein Verhältnis von 50% Wohnen und 50% Gewerbe vorherrschen muss. Dörfliche Wohngebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
Herr Gasde teilt mit, dass dem Ortsrat Gödestorf auch im Kopf war, dass dem Reitverein geholfen werden musste.
Herr Schulenberg empfiehlt einen Vertagungsantrag zu stellen, um sich dazu noch einmal auszutauschen.
Herr Harries spricht nochmal die Beschlussvorlage von 2021 an. Er fragt, wann sich gewisse Dinge geändert haben.
Herr Wätje teilt mit, dass der Ortsrat der Ortschaft Gödestorf dem Bebauungsplanentwurf positiv gegenübersteht bezüglich des Reitvereines. Dennoch bittet der Ortsrat um Aufschub des Beschlusses zu dem Entwurf des Bebauungsplanes, weil hier noch Gesprächsbedarf bestehe. Es wird um Aufklärung gebeten.
Beschluss:
Der Ortsrat Gödestorf stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz stattgefunden hat und beantragt gleichzeitig, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird.
Der Ausschuss für Umwelt und Bauen beschließt bei einer Enthaltung, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird.
Anlagen zur Vorlage
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