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08.09.2025 - 9 Sachstand zum Thema "Hinterlandbebauung"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ortsrat der Ortschaft Henstedt
- Datum:
- Mo., 08.09.2025
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Heidhoff teilt den aktuellen Sachstand zum Entwicklungskonzept mit. Zudem erläutert er noch einmal, worum es sich bei der Hinterlandbebauung handle. Ein Planungsbüro solle mit der Ausarbeitung der Kriterien, für das Entwicklungskonzept, beauftragt werden. Sobald die Kriterien feststehen, sollen diese der Politik vorgestellt werden. Zurzeit werde noch die Novelle des Baugesetzbuches abgewartet.
Auf die Frage von Herrn Schütze, wann mit einem Entwicklungskonzept zu rechnen sei, merkt Herr Heidhoff an, dass dies womöglich im nächsten Jahr sein könne.
Weiter möchte ein Einwohner wissen, ob es eine Frist für die Hinterlandbebauung geben werde. Hierzu berichtet Herr Heidhoff, dass grundsätzlich die Genehmigung eines Bauantrages und die Genehmigung einer Bauvoranfrage drei Jahre gültig sei, was auch für die Hinterlandbebauung gelte. Für das Entwicklungskonzept gebe es keine Frist.
