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ALLRIS - Auszug

08.09.2025 - 8 Spielplatzsituation in Henstedt

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Wortprotokoll

Herr Schütze erläutert den bisherigen Sachstand zur Spielplatzsituation. Der Spielplatz am Kindergarten sei für die Öffentlichkeit geschlossen worden, weil es Vandalismus gegeben habe und sich unteranderem, während der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte, fremde Personen auf dem Spielplatz aufhielten und nach Aufforderung des Betreuungspersonals nicht das Gelände verlassen haben. Im letzten Gespräch mit der Verwaltung habe diese den Vorschlag gemacht, dass bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung angefragt werden könne, ob die Möglichkeit bestehe, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Der Ortsrat habe den ausdrücklichen Wunsch, dass der Spielplatz wieder für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werde. Aus diesem Grund solle versucht werden eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Es sei für den Ortsrat keine Alternative einen neuen Spielplatz zu errichten.

 

Weiter berichtet Herr Heidhoff, dass grundsätzlich die Spielplätze der Kindertagesstätten nicht mehr der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Es bestehe die Gefahr, wenn der Spielplatz für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehe, dass in den Sandkisten beispielsweise Scherben oder spitze Gegenstände seien, an denen sich sowohl die Kinder als auch die Mitarbeiter:innen verletzen können. Dies könne nur verhindert werden, wenn der Spielplatz täglich morgens kontrolliert oder für die Öffentlichkeit gesperrt werde. Eine tägliche Kontrolle durch städtisches Personal sei jedoch nicht möglich, sodass sich für die Sperrung entschieden wurde. Der Gemeinde- und Unfallverbund habe dies ebenfalls so mitgeteilt. Zudem sei der Vandalismus noch hinzugekommen. Grundsätzlich müsse zudem auch die Haftung beachtet werden. Wenn der Spielplatz für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehe, dann sei die Stadt Syke während der Betreuungszeiten der Kindertagestätte für die Aufsichtspflicht verantwortlich, falls es zu einem Unfall komme. Bei öffentlichen Spielplätzen sei die Stadt Syke für die Spielgeräte verantwortlich, welche alle ein bis zwei Wochen von städtischen Mitarbeitern kontrolliert und überprüft werden. Die Aufsichtspflicht liege hier dann jedoch bei den Erziehungsberechtigten und nicht bei der Stadt Syke.

 

Frau Templin fasst die Informationen von Herrn Heidhoff noch einmal zusammen und berichtet aus dem gemeinsamen Termin mit der Verwaltung. Die Informationen aus dem gemeinsamen Termin und von heute widersprechen sich. Der Ortsrat bittet um Prüfung, ob eine Ausnahme nach § 1 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) möglich sei. Ergänzend berichtet Herr Schütze, dass er ein Telefonat mit Frau Reichenbach vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) geführt habe. Laut Frau Reichenbach sei § 1 Absatz 3 DVO-NKiTaG eine Möglichkeit, dass der Spielplatz für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Sie teilte zudem mit, dass die Hoheit für Spielplätze bei der Stadt Syke liege und somit diese selber entscheiden könne, welche Regelungen auf Spielplätzen gelten.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Aussagen, möchte Herr Dannemann wissen, ob es eine Verordnung gebe oder nicht. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, dass eine Ausnahmegenehmigung geprüft werden solle. Es gebe grundsätzlich eine Verordnung, jedoch habe es keine Änderung gegeben, aufgrund dessen der Spielplatz für die Öffentlichkeit geschlossen wurde, erläutert Herr Heidhoff. Die Verwaltung suche nach einer Lösung.

 

Abschließend teilt Frau Templin mit, dass der Ortsrat der Verwaltung vier bis sechs Wochen Zeit geben wolle, eine Lösung für den Spielplatz in Henstedt zu finden. Als letzte Möglichkeit werde die Teilung des Kindergartengrundstückes zur Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes gesehen.