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ALLRIS - Auszug

11.09.2025 - 11 Erstattung von Energiekosten für die Sporthalle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Prößler erläutert die Beschlussvorlage und weist auf die beabsichtigte Gleichbehandlung mit den anderen Sporthallen im Stadtgebiet.

 

Herr Hartje nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage 2009/185 und erklärt, dass der Hintergrund für die 70:30-Aufteilung der Energiekosten u. a. daran lag, dass die Sportstätten auch von öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise der Feuerwehr, genutzt werden. Er hinterfragt, ob die Gleichbehandlung auch für die Sporthalle „Riederdamm“ zutrifft, da hier keine weitere kostenlose Nutzung von öffentlichen Einrichtungen vorgesehen sei.

 

Herr Kastner stellt die Frage, welche Nutzen die Allgemeinheit davon habe, wenn 70 % der Energiekosten von der Stadt übernommen werden. Eine solche Kostenbeteiligung sei sinnvoll, wenn eine kostenlose städtische Nutzung der Halle möglich sei.

 

Herr Hartje weist darauf hin, dass die Sporthalle „Riederdamm“ in privatem Eigentum ist, während die Sporthallen in Gödestorf, Ristedt und Okel im städtischen Eigentum stehen. Er regt an, zur nächsten VA-Sitzung zur BV 2025/069 zusätzliche Hintergrundinformationen vorzulegen, um die Vergleichbarkeit besser beurteilen zu können.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei vier Enthaltungen und einer Gegenstimme folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Syke beschließt, dass die Energiekosten (Fernwärme und Strom) für die Sporthalle „Riederdamm“ (inkl. Funktionsräume) ab dem 01.01.2026 zu 70% von der Stadt Syke und zu 30% vom Verein SKIP Syke e.V. getragen werden.

Bei wesentlichen Änderungen sind neue Regelungen zu erarbeiten.