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ALLRIS - Auszug

21.08.2025 - 12 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Einwohner teilt mit, dass am 06.09.2025 das Dorfschlagballturnier stattfinden werde.

 

Weiter möchte eine Einwohnerin wissen, wie sich die 30 km/h Schilder unterscheiden und auf welcher Grundlage die 30-Zone eingerichtet wurde. Herr Brunßen erläutert den Unterschied zwischen den beiden Verkehrszeichen. Ergänzend teilt Herr Heidhoff noch mit, dass die Straßenverkehrsordnung im letzten Jahr geändert wurde und seitdem nach § 49 Absatz 9 Nr. 4 die Straßenverkehrsbehörden zwischen zwei Tempo-30-Strecken auf Streckenabschnitten bis zu 500 Metern streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h (VZ 274) anordnen dürfen. Die Voraussetzungen liegen auf dem Streckenabschnitt vor, sodass eine verkehrsbehördliche Anordnung erteilt wurde.

 

Eine Einwohnerin bittet um Erklärung, wie Anwohner:innen Kenntnis über geplante Windkraftanlagen im Zusammenhang mit Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erhalten können. Es wäre wünschenswert gewesen, dass die Anwohner:innen über Änderungen oder ähnliches eine direkte Information von der Verwaltung bekommen hätten. Hierzu teilt Herr Heidhoff mit, dass die Möglichkeit zur Beteiligung in den örtlichen Zeitungen und auf der Internetseite der Stadt Syke bekannt gemacht wurde. Bei der 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Syke habe es mehrfach die Möglichkeit zur Beteiligung, auch für Anwohner:innen, gegeben. Zudem sei die 30. Änderung des Flächennutzungsplans in allen Ortsräten öffentlich behandelt worden.

 

Herr Heidhoff beantwortet weitere Verständnisfragen zu Windkraftanlagen.

 

Ein Einwohner berichtet, dass auf der Grünfläche/ Waldweg gegenüber des Restaurants „Spreekenhoff“ geparkt werde. Er bittet um Klärung, ob in dem Bereich ein Schild mit Parkverbot errichtet werden könne. Hierzu teilt Herr Brunßen mit, dass die Fläche dem Waldeigentümer und dem Landkreis Diepholz gehöre. Ergänzend teilt Herr Heidhoff mit, dass die Stadt Syke somit nicht einfach ein Schild aufstellen könne. Es werde dennoch einmal geprüft, was möglich sei.

 

Der Verbindungsweg neben dem „Us Dörphus“ müsse stellenweise ausgebessert werden, merkt ein Einwohner an. Hierzu teilt Herr Brunßen mit, dass der Bauhof für die Pflege des Weges zuständig sei und diesen bei Bedarf ausbessere. Der Bauhof werde den Verbindungsweg kontrollieren.

 

Abschließend möchte eine Einwohnerin wissen, aus welchem Grund im „Ristedter Kirchweg“ keine Straßenbeleuchtung sei. Nach ihrem Kenntnisstand sei die Straße ein offizieller Schulweg. Weiter merkt sie an, dass dort auch kein Winterdienst erfolge. Hierzu erläutert Herr Heidhoff, dass nicht im gesamten Stadtgebiet Straßenbeleuchtungen errichtet werden können. Vor allem gerade im Außenbereich seien nicht überall Straßenbeleuchtungen vorgehalten. Der Winterdienst müsse von den Anliegern übernommen werden. Herr Lehrfeld regt an, dass die Straße „Ristedter Kirchweg“ mit in den Winterdienstplan der Stadt übernommen werde.