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21.08.2025 - 11 Fragen, Anregungen und Bekanntmachungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Ortsrat der Ortschaft Gessel
- Datum:
- Do., 21.08.2025
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Lehrfeld teilt mit, dass am 27.08.2025 die Bürgerveranstaltung „Wohnen neu Denken – Was ist wo erlaubt?“ im Hachehuus in Barrien stattfindet. Zudem gebe es am 09.09.2025 die Informationsveranstaltung „Lärmschutzsanierungsmaßnahmen DB-Strecke Bremen-Osnabrück“ im Ratssaal der Stadt Syke.
Am 08.11.2025 findet im Rathaus der Stadt Syke eine Umbau- und Sanierungsmesse satt, berichtet Herr Heidhoff. Es werde unter anderem Fachvorträge geben. Des Weiteren werden sich Firmen vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Zudem berichtet Herr Heidhoff noch über die „Grüne Hausnummer“, die noch bis zum 30.
September beim Landkreis Diepholz beantragt werden könne.
Information vom Landkreis Diepholz:
Hauseigentümer:innen im Landkreis Diepholz, die schon früh an die Zukunft gedacht und besonders energieeffizient gebaut oder saniert haben, können sich ab sofort um die Auszeichnung „Grüne Hausnummer“ bewerben. Die „Grüne Hausnummer“ ist eine Auszeichnung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Sie zeichnet in Kooperation mit dem Landkreis Diepholz vorbildlich sanierte oder gebaute Wohngebäude aus.
Eigentümer:innen, die ihren Altbau besonders energieeffizient saniert oder die ihren Neubau mindestens als „Effizienzhaus 40“ fertiggestellt haben, können sich mit der „Grünen Hausnummer“ auszeichnen lassen. Weiter Informationen können über die Homepage des Landkreises Diepholz eingesehen werden.
Auf die Frage von Herrn Thiel, ob die Verdichtung in Bezug auf die Hinterlandbebauung analog zum Entwicklungskonzept der Stadt Syke angestrebt werden könne, teilt Herr Heidhoff mit, dass das Entwicklungskonzept aktuell noch in der Bearbeitung sei. Das Baugesetzbuch sei zurzeit noch in der Novellierung. Weiter möchte Herr Thiel wissen, ob der Landkreis Diepholz das Entwicklungskonzept der Stadt grundsätzlich ändern könne. Herr Heidhoff erläutert, dass der Landkreis grundsätzlich nicht gegen das Entwicklungskonzept der Stadt vorgehen könne. Allerdings müsse beachtet werden, dass der Landkreis für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig sei.
Abschließend bittet Herr Betcher, um einen aktuellen Sachstand zur Flurbereinigung. Hierzu teilt Herr Brunßen mit, dass der 2. Bauabschnitt begonnen habe.
