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20.08.2025 - 7 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
- Datum:
- Mi., 20.08.2025
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ein Einwohner erläutert, dass der/die Eigentümer*in des Nachbarhauses dringend Vorkehrungen treffen müssen, da durch herabstürzende Dachpfannen eine erhebliche Gefahr von dem Grundstück ausgehe. Zudem sei immer mehr Ungeziefer auf dem Grundstück. Er möchte wissen, ob die Verwaltung etwas dagegen unternehmen könne.
Herr Schmidt teilt mit, dass die Verwaltung bereits informiert sei und nur einen geringen Handlungsspielraum habe. Es sei ein Erbschaftsfall und somit eine privatrechtliche Angelegenheit, die zu klären sei. Da jedoch die Verkehrssicherheit eingeschränkt sein könne, bittet Herr Schmidt die Verwaltung, dagegen vorzugehen.
Das Ordnungsamt werde sich die Gegebenheiten vor Ort anschauen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vornehmen, erläutert Herr Heidhoff. Der Bauhof sei bereits vor Ort gewesen, um durch einen Heckenrückschnitt das Sichtverhältnis im Kreuzungsbereich der Schnepker Straße und dem Brinkweg wieder herzustellen. Dies sei eigentlich Aufgabe der Eigentümer und könne nicht immer durch den Bauhof übernommen werden. Es sei eine privatrechtliche Problematik, bei der die Verwaltung nur eingeschränkt tätig werden könne.
Herr Schmidt bittet um einen Termin vor Ort, mit dem Ortsrat, dem Einwohner (Nachbarn) und der Verwaltung.
Des Weiteren möchte ein Einwohner den aktuellen Sachstand zum Funkmast wissen.
Es seien noch Restarbeiten notwendig, weshalb der Funkturm noch nicht aktiv sei, erläutert Herr Schmidt. Ferner weißt er daraufhin, dass es nur einen Anbieter geben werde.
Abschließend möchte ein Einwohner wissen, aus welchem Grund auf dem Brinkweg in Richtung Schlattweg die Straßenschilder mit Tempo-30 aufgestellt wurden.
Herr Schmidt erläutert den Sachstand und teilt ergänzend mit, dass die neuen Straßenschilder zur Verwirrung führen und nicht Ziel führend seien.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach der neuen Änderung in der Straßenverkehrsordnung dürfen Straßenverkehrsbehörden nach § 49 Absatz 9 Nr. 4 StVO zwischen zwei Tempo-30-Strecken auf Streckenabschnitten bis zu 500 Metern streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h (VZ 274) anordnen. Der Streckenabschnitt zwischen der Ortstafel Schnepke und der Ortstafel Osterholz betrage ca. 480 m. In beiden Ortsteilen sei durchgängig eine Tempo-30-Zone bereits vorhanden. Die Fahrbahn sei sehr schmal und der Seitenraum werde zum Ausweichen genutzt. Zusätzlich fahren dort auch viele Radfahrende. Die gleichbleibende Geschwindigkeit zwischen den beiden Tempo-30-Zonen solle daher auch der Verkehrssicherheit dienen. Die Zustimmung der Polizei sei am 07.05.2025 erfolgt.
