Ratsinformationssystem
02.07.2025 - 9 Einwohnerfragestunde bei Bedarf
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Syke
- Gremium:
- Rat der Stadt Syke
- Datum:
- Mi., 02.07.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Eine Einwohnerin möchte wissen, ob die Gebührenerhöhung für die Ferienbetreuung einfach so durchgeführt werden könne, wenn bereits für 52 Wochen die Gebühren von den Eltern gezahlt wurden.
Dazu teilt Frau Laue mit, dass sich durch die Beschlussfassung die Satzung ändere, auf der die Verträge aufbauen. Durch diese Satzungsänderung werden sich die Verträge ebenfalls ändern müssen. So auch die Verträge zwischen den Drittträgern und den Eltern. Die Kosten seien gestiegen und es werde eine Betreuung in den Ferien in Anspruch genommen, die mit über 4 Stunden liege.
Weiter möchte eine Einwohnerin wissen, wo geregelt sei, dass sich durch die Satzungsänderung auch die Verträge ändern.
Die Grundlage, dass überhaupt Gebühren erhoben werden, werde durch die Satzung der Stadt Syke geregelt, welche durch den Rat beschlossen werde, erläutert Frau Laue. Daraus ergebe sich, dass die Grundlage für die Verträge die Satzung sei und die Verträge sich durch eine Satzungsänderung ändern werden bzw. diese an die dann geltende Satzung angepasst werden.
