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19.06.2025 - 14 Einrichtung von Querungshilfen: Nordwohlder Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Do., 19.06.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kuchem erläutert die Beschlussvorlage und verweist auf die vorherige Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität. Die Maßnahmen seien dort und auch gestern im Ausschuss für Bauen und Umwelt beschlossen worden. Zu der Querungshilfe an der Nordwohlder Straße führt Herr Kuchem aus, dass trotz der Kurvensituation die Fahrzeuge mit hohen Geschwindigkeiten dort fahren. Die erhöhten Kosten sind dem Umstand geschuldet, dass an der Querungshilfe der Bürgersteig angehoben werden muss.
Frau Maaß regt an, über die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen. Bezüglich der Querungshilfe an der Sudweyher Landstraße wende die Stadt Syke Geld für eine Landes-
straße auf.
Herr Kuchem erklärt, dass bei der letzten Verkehrsschau nochmals mitgeteilt wurde, dass die Landesstraßenbehörde an dieser Stelle nicht tätig werden würde, da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handele.
Frau Thiele ergänzt, dass die Barrier Bürger schon lange auf eine Entscheidung bzw. Lösung warten. Beide Baumaßnahmen seien wichtig und werden von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unterstützt.
Herr Seedorf erkundigt sich, wer Eigentümer der Querungshilfe an der Sudweyher Straße nach Abschluss der Baumaßnahme sei.
Herr Kuchem antwortet, dass die Querungshilfe nach Abschluss der Baumaßnahme in das Eigentum des Landes übergehen würde. Die Ausführung der Baumaßnahme obliegt ebenfalls dem Land. Die Stadt würde die Baumaßnahme nur bezahlen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Syke einstimmig folgende Beschlussfassung:
1.) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der Nordwohlder Straße, Nähe Annenstraße, einen Fußgängerüberweg zu bauen. Der Rat beschließt, Mittel in Höhe von 60.000 € für die Maßnahme im 1. Nachtrag 2025 zur Verfügung zu stellen.
2.) Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Nds. Straßenbauverwaltung die Einrichtung einer Bedarfsampel in der Sudweyher Landstraße zu beantragen. Die Stadt Syke übernimmt hierfür die Kosten. Der Rat beschließt, die notwenduigen Mittel in Höhe von 60.000 € für die Maßnahme im 1. Nachtrag 2025 zur Verfügung zu stellen.
